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Küken-Urteil feuert Streit um "Überschussversuchstiere" weiter an

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Nach der Ent­schei­dung des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richts von 2019, das Ver­ga­sen männ­li­cher Küken zu ver­bie­ten, sehen sich Geg­ner von Tier­ver­su­chen auch in ihrem Kampf gegen die Tö­tung so­ge­nann­ter Über­schuss­ver­suchs­tie­re be­stä­tigt. "Das sind Tiere, die nicht die ge­wünsch­te gen­tech­ni­sche Ver­än­de­rung auf­wei­sen oder das fal­sche Alter oder Ge­schlecht haben und des­halb ster­ben müs­sen" , er­klärt Gaby Neu­mann von den Ärz­ten gegen Tier­ver­su­che (ÄgT).

Küken-Urteil könnte Druck auf Wissenschaft erhöhen

"Seit Jahren wurde diese Praxis stillschweigend hingenommen - das Küken-Urteil hat dem Thema Auftrieb gegeben", so Neumann weiter. Unterstützung erfährt sie von der baden-württembergischen Landestierschutzbeauftragten Julia Stubenbord. Ihrer Ansicht nach setzt das Küken-Urteil die Wissenschaft unter Druck: "Jetzt kann man nicht mehr auf Teufel komm raus züchten." Eine besseres Management sei überfällig. Zu hinterfragen sei zudem unter anderem, ob bestimmte tierversuchsbasierte Krankheitsmodelle überhaupt noch zeitgemäß seien. Auch die jüngste Statistik des Bundesamtes für Risikobewertung sorgte für mehr Beachtung des Problems. Sie unterscheidet erstmals zwischen für wissenschaftliche Versuche verwendeten Versuchstieren und solchen, die für wissenschaftliche Zwecke gezüchtet und getötet, aber nicht in Versuchen eingesetzt wurden. Im Jahr 2021 wurden demnach 2,5 Millionen Tiere zu Forschungszwecken genutzt - und genauso viele überzählige getötete Tiere erfasst. Im Vergleich zu 2017 ist das zumindest ein deutlicher Rückgang. Damals wurden grob geschätzt 2,8 Millionen bei Versuchen getötete Tiere registriert - und 3,9 Millionen überzählige.

Unterschied zu Küken: Keine Möglichkeit der Früherkennung

Allerdings sind Tierversuchsgegner trotz des Küken-Urteils auf juristischer Ebene bei Versuchstieren bislang wenig erfolgreich. Den großen Unterschied macht aus Sicht der Initiative "Tierversuche verstehen", dass es bei den Küken eine Alternativ-Methode gibt, mit der das Geschlecht so früh im Ei erkannt werden kann, dass die männlichen Küken nicht ausgebrütet werden müssen. Roman Stilling, Referent der von Forschungsinstitutionen, Hochschulen und Fachgesellschaften getragenen Organisation, betont: "Bei den Versuchstieren gibt es diese Möglichkeit zur Früherkennung nicht, wir haben keinen Plan B."

Weitaus mehr Tierversuche an Unis als in Pharmaindustrie

Etwa 56% aller Tierversuche entfielen auf Universitäten, sagt ÄgT-Vertreterin Neumann. "Da geht es vor allem um Grundlagenforschung." Auf die Pharmaindustrie, für die Tierversuche gesetzlich vorgeschrieben seien, entfielen nur 17% aller Experimente mit Mäusen, Ratten, Fischen und weiteren Tieren. Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller teilte mit, die Pharma-Unternehmen gingen so sparsam wie möglich mit Versuchstieren um. Dennoch könnten sie nicht immer vermeiden, dass Mäuse oder Ratten übrig blieben, die nicht in Versuchen eingesetzt werden könnten. Diese würden dann zum Teil als Futtertiere an Zoos und Falknereien weitergegeben. Doch ein solches Vorgehen hat Grenzen: In der EU ist die Verfütterung gentechnisch manipulierter Tiere verboten - und der Großteil der Versuchstiere fällt in diese Kategorie.

Ungewissheit bei Strafanzeigen gegen Forschende

Die ÄgT und die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht stellten in der Vergangenheit mehrfach Strafanzeige wegen illegalen Tötens von Tieren unter anderem gegen die Universität Kiel - jeweils erfolglos. Rechte der Tiere würden der Forschungsfreiheit geopfert, sagt Neumann dazu. Stilling von der Initiative "Tierversuche verstehen" hingegen begrüßt die Haltung der Staatsanwaltschaften - zeige sie doch, dass man Wissenschaftler nicht pauschal kriminalisieren könne. Allerdings seien Forscher juristisch nicht aus dem Schneider. Bislang seien die Vorwürfe vage geblieben. Wenn aber ein Forscher wegen bestimmter Praktiken persönlich angezeigt werde, sei eine Geld- oder auch Haftstrafe bis zu drei Jahren nicht ausgeschlossen. In anderen EU-Ländern gebe es diesen juristischen Fallstrick nicht. "Für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Forscher ist das nicht förderlich", betont Stilling. Ausländische Wissenschaftsorganisationen zögerten, junge Wissenschaftler nach Deutschland zu schicken, aus Angst, sie einer möglichen strafrechtlichen Verfolgung auszusetzen. Der Tierschutzbund hingegen hält die Rechtslage für eindeutig. "Die Tiere werden aus rein finanziellen Gründen getötet, also nicht aus einem ‘vernünftigen Grund‘", erläutert Tilo Weber von der Akademie für Tierschutz des Bundes. Nicht einzelne Wissenschaftler müssten in die juristische Pflicht genommen werden, sondern Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden wie Agrar- und Umweltministerien, Regierungspräsidien und Veterinärämter.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • Künast, Straftaten gegen den Tierschutz effektiv bekämpfen, ZRP 2021, 238
  • Hoven/Hahn, Tierschutzstrafrecht – Ein Überblick, JuS 2020, 823
  • BVerwG: Untersagung des Tötens männlicher Küken, BeckRS 2019, 20524

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