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Kabinett bringt Pflegereform und Arznei-Absicherung auf den Weg

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Das Bun­des­ka­bi­nett hat am Mitt­woch eine Pfle­ge­re­form auf den Weg ge­bracht. Die Ge­set­zes­plä­ne von Ge­sund­heits­mi­nis­ter Karl Lau­ter­bach (SPD) zie­len auf Ent­las­tun­gen für Pfle­ge­be­dürf­ti­ge von immer hö­he­ren Zu­zah­lun­gen und auf eine fi­nan­zi­el­le Ab­si­che­rung der Pfle­ge­ver­si­che­rung. Dafür soll der all­ge­mei­ne Pfle­ge­bei­trag zum 01.07.2023 um 0,35 Punk­te an­ge­ho­ben wer­den. Jetzt liegt er bei 3,05% und für Men­schen ohne Kin­der bei 3,4%.

Zahl der Kinder soll bei Beitrag berücksichtigt werden

Pflegebedürftige zu Hause und im Heim sollen Anfang 2024 finanzielle Verbesserungen erhalten. Lauterbach sagte, die Pflegebedürftigen hätten volle Solidarität verdient. "Da die Kosten von guter Pflege ständig steigen, darf die Solidargemeinschaft nicht wegschauen und diese höheren Kosten den zu Pflegenden und ihren Angehörigen überlassen." Gleichzeitig gelte es, die Finanzierung der Pflegeversicherung zu stabilisieren. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts soll beim Beitrag künftig auch stärker danach unterschieden werden, ob man Kinder hat oder nicht (NJW 2022, 2169). Größere Familien mit zwei und mehr Kindern sollen davon profitieren.

Stärkere Absicherung von Medikamentenlieferungen beschlossen

Das Kabinett beschloss außerdem einen Gesetzentwurf für eine stärkere Absicherung von Medikamentenlieferungen. Um Engpässe bei wichtigen Präparaten zu vermeiden, plant Lauterbach neue Preisregeln, die Lieferungen nach Deutschland für Hersteller attraktiver machen sollen. Außerdem sollen europäische Produzenten generell stärker zum Zuge kommen und Bevorratungen als Sicherheitspuffer geregelt werden. Lieferengpässe gab es zuletzt etwa bei patentfreien Medikamenten wie Fiebersäften für Kinder sowie bei Antibiotika und Krebsmedikamenten.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • BVerfG, Erziehungsaufwand im Beitragsrecht der Sozialversicherung, NJW 2022, 2169

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