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Gesetzliche Regulierung generativer KI auf EU-Ebene

Bundestag
Der Di­gi­tal­aus­schuss des Bun­des­tags hat am 29.03.2023 über den Stand der Ver­hand­lun­gen zur ge­setz­li­chen Re­gu­lie­rung so­ge­nann­ter ge­ne­ra­ti­ver Künst­li­cher In­tel­li­genz (KI) auf EU-Ebene de­bat­tiert. Mit der Frage, wie ein ver­läss­li­cher Rechts­rah­men für KI aus­se­hen kann, be­schäf­ti­gen sich die EU-Or­ga­ne be­reits seit ei­ni­gen Jah­ren. Mit An­wen­dun­gen wie dem Chat­bot ChatGPT sind nun neue Fra­gen auf­ge­taucht.

Verhandlungen für einen europäischen Rechtsrahmen für KI

Seit April 2021 diskutieren das Europaparlament und die Mitgliedstaaten über die konkrete Ausgestaltung eines Rechtsrahmens für KI. Vorgesehen sind im Verordnungsvorschlag der EU-Kommission eine Risikoeinstufung für KI-Systeme mit Blick auf Grundrechte, Sicherheit und Privatsphäre. Bislang sind zudem acht Bereiche sogenannter Hochrisiko-KI-Systeme vorgesehen, beispielsweise die biometrische Identifizierung und Kategorisierung, Rechtspflege und demokratische Prozesse oder der Betrieb kritischer Infrastrukturen. Die Verhandlungen für einen europäischen Rechtsrahmen für KI sollten eigentlich in diesem Jahr in die entscheidende Phase treten.

Umgang mit generativer KI stellt Staaten vor Probleme

Kürzlich sind jedoch Fragen zum Umgang mit generativer KI hinzugekommen, also mit Algorithmen, die in der Lage sind, neue Inhalte selbst zu erschaffen, darunter Texte, Videos und Bilder. Diskutiert wird insbesondere, wie sich generative KI noch in die Regulierung einbinden lässt und ob sie ebenfalls als hochriskante Technik eingestuft werden soll. Von Seiten der Bundesregierung gebe es keine formale Einordnung bezüglich einer Risikoklasse, betonte die Koordinatorin für die Deutsche Luft- und Raumfahrt im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Anna Christmann (B90/Die Grünen). Offen sei, was mit einem allgemeinen System passiere, das noch nicht im konkreten Fall angewendet werde. Im Hinblick auf Fragen der Praktikabilität, der Innovationsfähigkeit und der Entwicklung solcher Systeme bestünden derzeit noch Fragezeichen.

Zwischen Risikoanalyse und Innovation

Man wolle nicht nur die Risiken in den Griff bekommen, sondern Europa als "Hub für neue KI-Entwicklungen" etablieren, sagte Klaus Meyer-Cabri vom Bundesjustizministerium. Zwischen diesen beiden Polen versuche man einen Ausgleich zu finden. Dass der Kommissions-Vorschlag bislang noch Durchführungsrechtsakte vorsehe, sei problematisch, da dadurch die Vorhersehbarkeit nicht so gut gegeben sei. Genau diese Vorhersehbarkeit, Transparenz und Klarheit wolle die Bundesregierung aber für die Unternehmen. Wenn fundamentale Aspekte entschieden werden, gehöre dies zudem nicht in Rechtsakte, sondern in die Verordnung selbst, so Meyer-Cabri. Er warnte zudem davor, dass unter der aktuellen schwedischen EU-Ratspräsidentschaft eher ein formales Trilogverfahren starten und die Triloge in der Substanz erst in die spanische Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2023 fallen könnten. Sowohl innerhalb der Fraktionen als auch im EU-Parlament verliefen die politischen Gespräche schleppend, derzeit werde eher auf der technischen Ebene diskutiert.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • Orssich, Das europäische Konzept für vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz, EuZW 2022, 254
  • Geminn, Die Regulierung Künstlicher Intelligenz, ZD 2021, 354
  • Hacker, Europäische und nationale Regulierung von Künstlicher Intelligenz, NJW 2020, 2142

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