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EU-Parlament stimmt für strengere Regeln bei Online-Einkäufen

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Ver­brau­cher in der EU wer­den künf­tig bes­ser vor ge­fähr­li­chen Pro­duk­ten ge­schützt. Das Eu­ro­pa­par­la­ment be­stä­tig­te am 30.03.2023 stren­ge­re Re­geln bei On­line-Käu­fen. Ge­fähr­li­che Pro­duk­te sol­len schnel­ler aus dem Ver­kehr ge­zo­gen und Rück­ru­fe wir­kungs­vol­ler wer­den, wie das Par­la­ment mit­teil­te. Vor­ge­se­hen ist zudem, dass On­line-Markt­plät­ze wie Ebay oder Ama­zon enger mit den Auf­sichts­be­hör­den zu­sam­men­ar­bei­ten müs­sen.

Unternehmen müssen Kontaktperson benennen

Die Behörden können anordnen, dass gefährliche Produkte innerhalb von zwei Arbeitstagen aus dem Angebot entfernt werden müssen. Unternehmen, die Produkte in der EU verkaufen wollen, müssen etwa einen in der EU ansässigen Händler benennen, der für ihre Sicherheit verantwortlich ist. So hätten Verbraucherinnen und Verbraucher und Behörden bei Problemen mit der Produktsicherheit immer eine Kontaktperson, sagte die CDU-Europaabgeordnete Marion Walsmann. Außerdem sehen die neuen Regeln vor, dass Informationen über die Sicherheit der Produkte in klarer und leicht verständlicher Sprache angegeben sein müssen.

Jedes vierte gefährliche Produkt ein Spielzeug - über die Hälfte aus China

Im vergangenen Jahr lösten europäische Länder 2.117 mal das Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte aus. In fast jedem vierten Fall handelte es sich um Spielzeug. "Dank dieses Gesetzes schützen wir unsere schwächsten Verbraucher, insbesondere Kinder", sagte Dita Charanzová, die das Gesetz für das Parlament aushandelte. In den vergangenen Jahren kamen stets mehr als 50% der als gefährlich eingestuften Produkte aus China. "Mit diesem Gesetz haben wir einen entscheidenden Schritt gegen diejenigen unternommen, die in Europa unsichere Produkte verkaufen", sagte Charanzová.

Rückrufe haben zusätzliche Folgen

Schätzungen zufolge wird rund ein Drittel der in der EU zurückgerufenen Produkte weiter von Verbraucherinnen und Verbrauchern verwendet. Aus diesem Grund gelten für Rückrufe künftig konkrete Regeln. Käuferinnen und Käufer sollen nicht nur per E-Mail über den Rückruf informiert werden, sondern ihnen muss zugleich eine Reparatur, ein Ersatzprodukt oder eine Erstattung angeboten werden. Die neuen Vorschriften sollen nicht nur zur Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher beitragen, sondern sie sollen auch Geld sparen. Nach Angaben des Parlaments werden in der EU im ersten Jahr rund eine Milliarde Euro und in den kommenden zehn Jahren etwa 5,5 Milliarden Euro gespart. Nach der noch ausstehenden Zustimmung der EU-Staaten kann das Gesetz im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Rund eineinhalb Jahre später sollen die Regeln gelten.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • Geiß/Moritz/Felz, Neue Akteure und neue Befugnisse im Recht der Produktsicherheit und der Marktüberwachung, NVwZ 2022, 299
  • Hartmann/Klindt, Kritisches zum Kommissions-Entwurf für eine Produktsicherheits-VO, ZfPC 2022, 73
  • Ackermann/Golling, Entwurf einer neuen Produktsicherheits-Verordnung - Worauf sich Hersteller zukünftig einstellen müssen, ZfPC 2022, 67
  • Schucht, Das neue Recht der Verbraucherprodukte - eine Analyse des Entwurfs einer EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit, GewArch, 2022, 394

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