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Datenschutz-Beschwerde wegen gezielter Politik-Werbung

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Par­tei­en nut­zen um­fas­sen­de Daten über Wäh­le­rin­nen und Wäh­ler für po­li­ti­sche Kam­pa­gnen, ins­be­son­de­re in den So­ci­al-Media-Netz­wer­ken. Dabei dürf­ten aber nicht die po­li­ti­sche An­sich­ten der User aus­ge­wer­tet wer­den, sagt die in­ter­na­tio­na­le Da­ten­schutz-Or­ga­ni­sa­ti­on noyb, die in die­sem Zu­sam­men­hang im Namen von meh­re­ren deut­schen Staats­bür­gern Be­schwer­de ein­ge­reicht hat.

Vorwurf der Verwendung des Microtargeting auf Facebook

In den Beschwerden, die beim Berliner Landesdatenschutzbeauftragten gegen die CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, die AFD, Die Linke sowie die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) eingereicht wurden, wird den Parteien vorgeworfen, die Betroffenen im Bundestagswahlkampf 2021 rechtswidrig mit personalisierten Wahlversprechen angesprochen zu haben. Die Parteien sollen dabei das sogenannte Microtargeting auf Facebook verwendet haben, also das gezielte Ausspielen von Werbung an bestimmte Personengruppen. Facebook habe dabei im Hintergrund die politische Ansichten der Nutzerinnen und Nutzer ausgewertet. Damit hätten sowohl die Parteien, als auch das soziale Netzwerk gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung verstoßen, erklärte Max Schrems. Der österreichische Jurist ist Gründer der europäischen Datenschutz-Organisation noyb ("none of your business").

Verstoß gegen Verbot der Nutzung von Microtargeting

Datenauswertungen von noyb hätten ergeben, dass bei der Bundestagswahl 2021 Facebook-User gezielt mit politischer Werbung adressiert wurden. Dies sei per se zwar nicht verboten. Allerdings seien politische Meinungen nach Artikel 9 der DS-GVO besonders geschützt und dürften nicht Grundlage einer gezielten Werbeansprache sein. "Die DS-GVO schützt Daten zur politischen Einstellung von Personen besonders streng", sagte Felix Mikolasch, Datenschutzjurist bei noyb. "Solche Daten sind nicht nur extrem sensibel, sondern erlauben auch die großflächige Manipulation von Wählern, wie Cambridge Analytica gezeigt hat." Cambridge Analytica war eine britische Datenanalysefirma, die persönlichen Daten von Millionen von Facebook-Nutzern ohne deren Zustimmung gesammelt hatte. Das Unternehmen verwendete diese Daten unter anderem im Umfeld der US-Präsidentschaftswahl 2016 und der britischen Brexit-Abstimmung, um psychografische Profile der betroffenen Nutzer zu erstellen und gezielte politische Werbung zu betreiben.

Mehrere Forderungen der Betroffenen

In den Beschwerden beim Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit fordern die Betroffenen, dass ein Verstoß der Parteien gegen die DS-GVO festgestellt wird. Außerdem sollen die politischen Akteure dazu verpflichtet werden, die personenbezogenen Daten der Beschwerdeführer nicht weiter zu verarbeiten. Schließlich verlangen die Betroffenen, dass die Behörde eine "wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Geldbuße" gegen die Parteien verhängt.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • Horstmann, Verordnungsentwurf über Transparenz und Targeting politischer Werbung geht in den Trilog, ZD-Aktuell 2023, 01108
  • Künast, Regeln für Wahlkämpfe im digitalen Zeitalter, ZRP 2019, 62

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