Die Bundesregierung will ihre Facebook-Fanpage entgegen einer Anordnung des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber nicht abstellen. Deswegen hat das Bundespresseamt nun gegen den Bescheid Kelbers Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht, wie eine Sprecherin des Amtes am Freitag mitteilte. Damit kann das Bundespresseamt die Fanpage der Bundesregierung vorläufig weiterbetreiben.
Kelber: Datenschutzkonformer Betrieb für Behörde unmöglich
Der Bundesdatenschutzbeauftragte vertritt die Auffassung, dass der Betrieb einer Facebook-Fanpage für eine Behörde datenschutzkonform nicht möglich sei. Kelber verweist dabei auf Untersuchungen seiner Behörde und ein Kurzgutachten der Datenschutzkonferenz, in der auch die Länderdatenschutzbeauftragten vertreten sind. "Alle Behörden stehen in der Verantwortung, sich vorbildlich an Recht und Gesetz zu halten", erklärte Kelber. Dies sei nach dem Ergebnis seiner Prüfungen beim Betrieb einer Fanpage wegen der umfassenden Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzenden aktuell unmöglich.
Bundespresseamt will Frage grundsätzlich klären lassen
In dem Streit um die Facebook-Fanpage widersprach der stellvertretende Regierungssprecher Wolfgang Büchner der Anordnung. "Unser Facebook-Auftritt ist aus unserer Sicht ein wichtiger Bestandteil unserer Öffentlichkeitsarbeit, an dem wir zunächst einmal festhalten wollen", sagte Büchner Ende Februar. Das Bundespresseamt erklärte nun, die gerichtliche Überprüfung ermögliche, in einer Art Musterverfahren Rechtsklarheit für den Betrieb von Facebook-Seiten zu schaffen, denn es gehe in diesem Verfahren um die Klärung grundsätzlicher, komplexer Sach- und Rechtsfragen zum europäischen Datenschutzrecht. "Wir sind der Auffassung, dass allein Facebook für seine Datenverarbeitung datenschutzrechtlich verantwortlich ist und insoweit datenschutzrechtliche Fragen allein im Verhältnis zu Facebook zu klären sind."
Facebook-Auftritt der Bundesregierung bleibt bis auf Weiteres bestehen
Bis zu einer abschließenden gerichtlichen Klärung bleibe der Facebook-Auftritt ein wichtiger Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit des Bundespresseamtes, erklärte eine Sprecherin. "Die Bundesregierung hat einen verfassungsrechtlich gebotenen Auftrag, die Bürgerinnen und Bürger über die Tätigkeit, Vorhaben und Ziele der Bundesregierung zu informieren. Um die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, müssen wir uns an deren tatsächlicher Mediennutzung orientieren."
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
- Klar/Wegmann/Galandi, Datenschutz im Metaverse BB 2022, 2691
- BfDI, Anhörung des BPA zu Facebook-Fanpage, ZD-Aktuell 2022, 01223
- Ashkar/Lantwin/Schröder, Datenschutzrecht - Was bringt das Jahr 2022?, BB 2022, 771