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Bremer Wahlleitung lässt AfD nicht zu Bürgerschaftswahl zu

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Der in­ner­lich tief zer­strit­te­nen AfD droht in der Stadt Bre­men ein Aus­schluss von der Bür­ger­schafts­wahl am 14. Mai. Die Wahl­lei­tung der Stadt ließ heute bei einer Sit­zung vor­läu­fig keine AfD-Liste zu. Aus der Par­tei seien zwei kon­kur­rie­ren­de Wahl­vor­schlä­ge von ver­schie­de­nen Vor­stän­den ein­ge­gan­gen, sagte Ca­ro­la Jans­sen, Vor­sit­zen­de des Wahl­be­reichs­aus­schus­ses Bre­men. Dies sei un­zu­läs­sig.

Rumpfvorstand contra Notvorstand

Eine Partei dürfe laut Gesetz nur eine Kandidatenliste einreichen. Es sei nicht Sache der Wahlleitung zu prüfen, welcher Vorstand legitim sei. Dieser Streit müsse parteiintern geklärt werden, so Janssen weiter. In Bremerhaven ließ der dortige Wahlbereichsausschuss die AfD-Liste hingegen zur Wahl zu. Beide Seiten in Bremen kündigten an, Beschwerde beim Landeswahlausschuss einzulegen. Dieser soll am 23. März beraten. Die zwei Lager streiten seit Monaten darüber, wer die Partei vertreten darf. Ein Wahlvorschlag stammte von einem sogenannten Rumpfvorstand um den Landesvize Sergej Minich. Der andere Vorschlag kam von einem sogenannten Notvorstand um die Bürgerschaftsabgeordneten Heinrich Löhmann und Frank Magnitz. 

Schlagabtausch in Wahlbereichsausschuss 

In der Sitzung des Wahlbereichsausschusses ging der Streit weiter. Die Wahlleitung hätte den unzulässigen Vorschlag des Minich-Lagers nicht annehmen dürfen, sagte Löhmann: "Der Fehler liegt ganz klar bei der Wahlleitung." Janssen wies dies zurück. Beide Listen stammten von AfD-Mitgliedern im Namen der Partei. "Es bleibt dabei: Die Partei AfD hat zwei Vorschläge eingereicht." Für das Minich-Lager sagte der Bundestagsabgeordnete Fabian Jacobi, die Kandidatenliste des Notvorstands sei wegen eines Formfehlers bei der Einladung zur Aufstellungsversammlung nicht zulassungsfähig. Dann bleibe der Vorschlag des Rumpfvorstands übrig; dieser müsse zulassungsfreundlich geprüft werden. Im Ergebnis verwarf der Wahlbereichsausschuss aber beide Listen einstimmig. 

Konflikt in Bremen spaltet auch Afd-Führungsgremien im Bund 

Der Konflikt in Bremen spaltet auch die Führungsgremien der AfD im Bund. Der Bundesvorstand hat sich hinter Minich gestellt, das Bremer Landesschiedsgericht und das Bundesschiedsgericht stützen den Notvorstand. Carlo Clemens, Beisitzer im Bundesvorstand, nannte es unverständlich, dass die Liste des Rumpfvorstands abgelehnt worden sei. Die in Bremerhaven zugelassene AfD-Liste trage auch Minichs Unterschrift, dort werde seine Legitimität als Vorstand also nicht bezweifelt. Die Kandidatenliste des Notvorstands hingegen habe "mit unserer Partei formalrechtlich nichts zu tun", sagte Clemens. Bei der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft 2019 hatte die AfD mit 6,1 Prozent der Stimmen fünf Mandate errungen. 

Bremen und Bremerhaven getrennte Wahlbereiche

Die Wahlbereichsausschüsse in Bremen und Bremerhaven entschieden heute für alle Parteien, welche Wahllisten zum 14. Mai zugelassen werden. Im kleinsten Bundesland sind Bremen und Bremerhaven getrennte Wahlbereiche. In beiden gilt eine Fünf-Prozent-Hürde; wer sie in einem Bereich überspringt, darf Abgeordnete in das Landesparlament entsenden.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • Morlok, Die Grundzüge des Wahlrechts, JuS 2022, 1019

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