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Verkehrsberuhigung in Berliner Bergmannstraße rechtens

VG Berlin
Die Maß­nah­men zur Ver­kehrs­be­ru­hi­gung in der Berg­mann­stra­ße in Ber­lin-Kreuz­berg blei­ben. Die im Juli 2021 ge­trof­fe­nen stra­ßen­ver­kehrs­be­hörd­li­chen An­ord­nun­gen sind recht­mä­ßig, ent­schied das Ver­wal­tungs­ge­richt Ber­lin am Diens­tag in zwei Ver­fah­ren. In der Berg­mann­stra­ße wurde zwi­schen Nostitz­stra­ße und Zos­se­ner Stra­ße eine Ein­bahn­stra­ße und ein Zwei­rich­tungs­rad­weg ein­ge­rich­tet, auf denen ein Tem­po­li­mit von 10 km/h gilt.

Anwohner verweist auf Zunahme des Lärms

Gegen die Einbahnstraßenregelung klagte ein Anwohner der Nostitzstraße. Die Regelung habe zu einer Zunahme des Lärms durch einen gestiegenen Liefer- und Durchgangsverkehr, vor allem in den frühen Morgenstunden, geführt. Der Beklagte habe keine hinreichenden Ermittlungen zur Feststellung einer konkreten Gefahrenlage angestellt und die Auswirkungen auf Anwohner nicht ausreichend berücksichtigt, kritisierte der Kläger.

Überproportional viele Unfälle mit Radfahrenden

Das VG Berlin sieht dies anders und hat die Klage abgewiesen. Das Bezirksamt als Straßenverkehrsbehörde könne nach der StVO die Benutzung von Straßen beschränken, wenn besondere örtliche Verhältnisse zu einer Gefahrenlage führten. Eine solche qualifizierte Gefahrenlage habe in der Bergmannstraße nach den Unfallstatistiken bestanden. Zuletzt habe die polizeiliche Unfallstatistik die Bergmannstraße als Unfallhäufungspunkt eingeordnet, an dem überproportional Radfahrende von Unfallfolgen betroffen gewesen seien (vier Schwerverletzte und 13 Leichtverletzte in den Jahren 2018 bis 2020).

Behörde durfte Verkehrssicherheit höher gewichten

Die getroffenen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung seien auch nicht ermessensfehlerhaft. Die Behörde habe die Verkehrsentwicklung in der Nostitzstraße ausreichend berücksichtigt, betonte das VG. Die Verkehrssicherheit habe dabei höher gewichtet werden dürfen als das Interesse des Anwohners, von Lärm durch erhöhten Verkehr am Morgen verschont zu bleiben, zumal seine Angaben zur Lärmbelastung vage geblieben seien. Die Behörde habe bei der Wahl zwischen mehreren möglichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung eine Einschätzungsprärogative.

Fahrradfahrer wandte sich gegen Tempolimit

Gegen das Tempolimit von 10 km/h auf dem etwa 250 Meter langen Teilstück der Bergmannstraße zwischen Nostitzstraße und Zossener Straße wandte sich ein Fahrradfahrer. Er argumentierte, dass Unfälle bereits durch den neuen Radweg vermieden würden und das Tempolimit, an das sich nahezu keiner halte, nicht notwendig sei. Auch diese Klage wies das VG mit ähnlicher Begründung wie im Eilverfahren ab.

Tempo 10 soll vor allem Fußgänger schützen

Gerade die bauliche Umgestaltung der Straße, die ein zentraler Aufenthaltsort im Kiez und auch überörtlich beliebt sei, habe zu einer komplexen Gemengelage von Fuß-, Rad-, Liefer- und Durchgangsverkehr geführt. Tempo 10 schütze insbesondere die erheblich gestiegene Zahl der querenden Fußgänger. Dass Fahrradfahrer ohne die Geschwindigkeitsbeschränkung ebenso schnell führen wie bei einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 10 km/h, sei reine Spekulation und stelle die Erforderlichkeit der Maßnahme nicht infrage (Urt. v. 14.03.2023 - 11 K 138/22).

Weiterführende Links

Aus dem Nachrichtenarchiv

  • Tempo 10 km/h für Fahrräder bleibt vorerst in Bergmannstraße, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 25.07.2022, becklink 2024104

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