chb_rsw_logo_mit_welle_trans
Banner Jubiläumslogo

Studierende können Energiepreispauschale ab 15. März beantragen

Bundestag
Ab heute kön­nen Stu­die­ren­de sowie Fach­schü­le­rin­nen und Fach­schü­ler die En­er­gie­preis­pau­scha­le be­an­tra­gen. Dies geht aus einer Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung auf eine Klei­ne An­fra­ge der CDU/CSU-Frak­ti­on her­vor, wie der par­la­men­ta­ri­sche Pres­se­dienst mit­ge­teilt hat. Die 200-Euro-Ein­mal­zah­lung könne über eine dafür ent­wi­ckel­te On­line­platt­form be­an­tragt wer­den.

Frist von sechseinhalb Monaten für Antragstellung

Für den Antrag über die Plattform seien die von der Ausbildungsstätte versandten Zugangsdaten sowie ein BundID-Konto erforderlich, heißt es in der Antwort. Bereits in der neunten Kalenderwoche sei eine Pilotphase angelaufen, in der das Antragsverfahren mit ausgewählten Ausbildungsstätten getestet worden sei. Das "Studierenden-Energiepreispauschalengesetz" trat am 21.12.2022 in Kraft. Ziel sei es, Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler mit einer Einmalzahlung bei den gestiegenen Lebenshaltungskosten zu entlasten. Die rund 3,5 Millionen Berechtigten hätten nun 6,5 Monate Zeit, das Geld zu beantragen. 

Weiterführende Links

Aus dem Nachrichtenarchiv

  • Einmalige Energiepreispauschale für Studierende, Meldung vom 22.11.2022, becklink 2025414

Anzeigen:

NvWZ Werbebanner
VerwaltungsR PLUS Werbebanner

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü