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BVerfG tritt mit neuem Design auf

BVerfG
Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt tritt künf­tig mit einem neuen ein­heit­li­chen De­sign auf, das sich unter an­de­rem durch ein mo­der­nes Schrift­bild etwa sei­ner Ent­schei­dun­gen aus­zeich­net. Damit werde die für Ende des Jah­res ge­plan­te Neu­ge­stal­tung des Web­auf­tritts vor­be­rei­tet, die durch Bar­rie­re­frei­heit zu noch mehr Bür­ger­nä­he füh­ren solle, er­läu­tert das Ge­richt.

Mehr Bürgernähe durch barrierefreien Webauftritt

Um den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zum Gericht sowie seinen Entscheidungen und sonstigen Tätigkeiten weiter zu erleichtern, würden in einem ersten Schritt für Entscheidungen und den nach außen gerichteten Schriftverkehr des BVerfG ein neues einheitliches Erscheinungsbild (corporate design) verwendet. Dieses sei durch ein modernes, klares und besonders gut lesbares Schriftbild sowie durch einen neu gestalteten Adler als Hoheitszeichen gekennzeichnet. Das neue Erscheinungsbild bereite aber vor allem bereits die für Ende des Jahres 2023 geplante Neugestaltung der Internetseite des Bundesverfassungsgerichts vor. Die neue Gestaltung ermögliche es, Informationen über das Gericht und insbesondere seine Entscheidungen barrierefrei darzustellen. Das werde dazu beitragen, die Bürgernähe der Tätigkeit des Gerichts noch weiter zu erhöhen.

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