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AfD muss Sanktionszahlungen wegen Parteispende leisten

OVG Berlin-Brandenburg
Wegen einer im Bun­des­tags­wahl­kampf 2017 ver­bots­wid­rig an­ge­nom­me­nen Spen­de muss die AfD an die Ver­wal­tung des Deut­schen Bun­des­ta­ges Sank­ti­ons­zah­lun­gen leis­ten. Dies hat das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Ber­lin-Bran­den­burg be­stä­tigt. Da der Spen­der nicht fest­ge­stellt wer­den konn­te, habe die Spen­de im Wi­der­spruch zum Par­tei­en­gesetz ge­stan­den, wo­nach es einer po­li­ti­schen Par­tei ver­bo­ten ist, an­ony­me Spen­den an­zu­neh­men.

Bundestagsverwaltung setzte Sanktionszahlung von 396.000 Euro fest

Die Spende war von zwei Unternehmen aus der Schweiz an den Kreisverband der AfD Bodenseekreis mit dem Verwendungszweck "Wahlkampfspende Alice Weidel Social Media" überwiesen worden. Wirtschaftlich war die Spende jedoch nicht den beiden Unternehmen zuzurechnen, sondern einem nicht festgestellten Spender. Die Bundestagsverwaltung hatte daraufhin gegenüber der AfD Sanktionszahlungen in Höhe von rund 396.000 Euro festgesetzt, was dem dreifachen Spendenbetrag entspricht.

Spende als Partei- und nicht als Direktspende zu werten

In dem Berufungsverfahren vor dem OVG hat die AfD nun erneut geltend gemacht, dass es sich nicht um eine Spende an die Partei, sondern um eine sogenannte Direktspende an die Kandidatin Alice Weidel persönlich gehandelt habe. Eine solche Direktspende unterliege keinem Annahmeverbot nach dem Parteiengesetz und rechtfertige daher keine Festsetzung von Sanktionszahlungen. Dieser Argumentation ist das OVG jedoch nicht gefolgt. Aufgrund der Umstände des Einzelfalles, zu denen unter anderem die Überweisung auf das Parteikonto gehöre, stelle sich die Spende als Partei- und nicht als Direktspende dar. Die Revision wurde nicht zugelassen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 02.03.2023 - 3 B 28/21).

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Schäfer, Ertragsteuerrecht: Parteispenden: Steuerliche Folgen auf Spenderebene bei Zuwendungen in Geld, StB 2022, 10

von Arnim, Parteienfinanzierung in Deutschland, DÖV 2020, 593

Ipsen, Abgeordnetenspenden - eine Regelungslücke des Parteiengesetzes?, NVwZ 2003, 14

Koch, Parteispenden – Abgeordnetenspenden – Nicht weitergeleitete Spenden, DÖV 2003, 451

Aus dem Nachrichtenarchiv

AfD verliert Prozess um Verstoß gegen Spendenannahmeverbot, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 16.02.2022, becklink 2022298

AfD verliert Parteispendenprozess, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 16.06.2021, becklink 2020097

Berlin, AfD verliert Prozess um Parteispenden, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 10.01.2020, becklink 2015163

Staatsanwaltschaft bezweifelt Angaben zu AfD-Spendern, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 22.02.2019, becklink 2012321

 

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