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Oberste Bundesgerichte nun auch auf Mastodon zu finden

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Seit heute sind Bun­des­ge­richts­hof, Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt, Bun­des­fi­nanz­hof, Bun­des­ar­beits­ge­richt und Bun­des­so­zi­al­ge­richt mit ihren Pres­se­mit­tei­lun­gen auch im So­ci­al-Media-Netz­werk Mas­t­o­don zu fin­den. Dies geht aus einer ge­mein­sa­men Pres­se­mit­tei­lung der Obers­ten Ge­richts­hö­fe des Bun­des her­vor, die das BAG ver­öf­fent­licht hat.

Accounts werden unter Mastodon-Instanz des Datenschutzbundesbeauftragten betrieben

Laut Mitteilung veröffentlichen die obersten Gerichtshöfe des Bundes künftig zusätzlich zu den bisherigen Verbreitungswegen alle von ihnen herausgegebenen Pressemitteilungen auch auf ihren jeweiligen Mastodon-Accounts. Diese Accounts würden unter der Mastodon-Instanz des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit betrieben. Das BAG ist danach unter "https://social.bund.de/@bundesarbeitsgericht" abrufbar, der BGH unter "https://social.bund.de/@BGH_Bund", das BVerwG unter "https://social.bund.de/@bverwg_de", der BFH unter "https://social.bund.de/@bundesfinanzhof" und das BSG unter "https://social.bund.de/@bundessozialgericht".

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