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Bundesregierung schaltet Facebook-Seite vorerst nicht ab

beck-aktuell
Un­ge­ach­tet der Kri­tik des Da­ten­schutz­be­auf­trag­ten macht das Bun­des­pres­se­amt bis­lang keine An­stal­ten, sich aus dem so­zia­len Netz­werk Face­book zu­rück­zu­zie­hen. "Unser Face­book-Auf­tritt ist aus un­se­rer Sicht ein wich­ti­ger Be­stand­teil un­se­rer Öf­fent­lich­keits­ar­beit, an dem wir zu­nächst ein­mal fest­hal­ten wol­len", sagte der stell­ver­tre­ten­de Re­gie­rungs­spre­cher Wolf­gang Büch­ner ges­tern in Ber­lin.

Klage nicht ausgeschlossen

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hatte das Bundespresseamt (BPA) vergangene Woche angewiesen, den Betrieb der Facebook-Fanpage der Bundesregierung einzustellen. In einem entsprechenden Schreiben hieß es, das Presseamt der Bundesregierung habe ab Erhalt des Bescheids vier Wochen Zeit, die Abschaltung vorzunehmen. Der stellvertretende Regierungssprecher sagte nun, man werde innerhalb dieser Frist sorgfältig alle rechtlichen Fragen prüfen. Er fügte hinzu: "Das schließt auch nicht aus, dass wir gegen diesen Bescheid des Bundesdatenschutzbeauftragten klagen."

Auswirkungen auf Unternehmen möglich

Büchner sagte weiter: "Im Kern geht es um die Frage, ob Betreiber einer Facebook-Seite für die durch Facebook vorgenommene Datenverarbeitung datenschutzrechtlich verantwortlich gemacht werden können." Die von Kelber aufgeworfene Frage betreffe also nicht nur Behörden, sondern auch Unternehmen. Die Bundesregierung sei der Auffassung, dass alleine Facebook datenschutzrechtlich verantwortlich sei. Für die Bundesregierungen seien soziale Netzwerke ein wichtiger Ort, um Informationen mit der Bevölkerung zu teilen, nicht zuletzt um Desinformation entgegenzutreten. Anders als bei Unternehmen sind die Datenschützer nach der Anfechtungsklage einer Behörde nicht in der Lage, einen sofortigen Vollzug des Verbots anzuordnen. Daher könnte sich der Streit weiter in die Länge ziehen.

Jahrelanger Streit mit verschiedenen Behörden

Mit der Anordnung eskalierte ein jahrelanger Streit zwischen Kelber und verschiedenen Behörden. Der Bundesdatenschutzbeauftragte vertritt die Auffassung, dass der Betrieb einer Facebook-Fanpage für eine Behörde datenschutzkonform nicht möglich ist. Kelber verwies kürzlich in diesem Zusammenhang auf Untersuchungen seiner Behörde und ein Kurzgutachten der Datenschutzkonferenz, in der auch die Länderdatenschutzbeauftragten vertreten sind. "Alle Behörden stehen in der Verantwortung, sich vorbildlich an Recht und Gesetz zu halten", erklärte Kelber. Dies sei nach dem Ergebnis seiner Prüfungen beim Betrieb einer Fanpage wegen der umfassenden Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzenden aktuell unmöglich. Kelber erklärte, das Bundespresseamt müsse als Verantwortlicher nachweisen können, dass die Grundsätze des Datenschutzrechts eingehalten werden. Einen solchen Nachweis habe das Amt im Verfahren "nicht zur aufsichtsbehördlichen Überzeugung erbringen" können.

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