Richterin am OVG Dr. Karoline Bülow, Maître en Droit (Paris II), Vors. des BDVR, Berlin
5/2026

Wie steht es gerade um die Verwaltungsgerichtsbarkeit? Sie steht vor erheblichen Herausforderungen. Die Eingangszahlen sind in den vergangenen Jahren gestiegen, im letzten Jahr in einigen Bundesländern sogar erheblich. Von 2024 auf 2025 nahmen die Neueingänge in Nordrhein-Westfalen, in Berlin und im Saarland um jeweils 20 Prozent, in Bayern um 40 Prozent, in Hamburg um 50 Prozent und in Sachsen-Anhalt sogar um 70 Prozent zu. Ein großer Teil dieser Verfahren entfällt weiterhin auf den Bereich des Asylrechts.
Diese Entwicklung trifft auf Gerichte, die bereits seit längerer Zeit mit einer hohen Belastung konfrontiert sind. Die personelle Ausstattung wurde zwar in den vergangenen Jahren verbessert, sie kann mit der beschriebenen Eingangsentwicklung jedoch nicht Schritt halten. Es ist daher damit zu rechnen, dass die Verfahrenslaufzeiten künftig wieder ansteigen. Dies wäre bedauerlich, da es in den vergangenen Jahren durch großes Engagement der Richterinnen und Richter sowie durch organisatorische Maßnahmen gelungen ist, die Verfahrensdauer trotz hoher Eingangszahlen spürbar zu reduzieren.
Für die kommenden Jahre lässt sich derzeit kein eindeutiger Trend erkennen. Zwar sind die Asylantragszahlen zuletzt rückläufig, zugleich bestehen jedoch weiterhin erhebliche Altbestände. Deren Bearbeitung wird noch längere Zeit in Anspruch nehmen. Zum 12.6.2026 treten zudem die neuen Regelungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in Kraft, die das System in Teilen grundlegend reformieren und schwierige Rechtsfragen aufwerfen.
Weiterhin lässt sich schwer abzuschätzen, in welchem Umfang KI bzw. Automatisierungen künftig zu einer Entlastung der Gerichte beitragen können. Unzweifelhaft besteht das Potenzial, insbesondere bei standardisierten und wiederkehrenden Arbeitsschritten Unterstützung zu leisten. Dadurch könnten sich Richterinnen und Richter stärker auf ihre eigentlichen Kernaufgaben konzentrieren. Diese Entwicklung ist grundsätzlich zu begrüßen. Anders als die Medienberichterstattung dies vermuten ließe, sind solche Automatisierungen in der Gerichtspraxis jedoch größtenteils noch nicht angekommen. Mit der Einführung der elektronischen Akte zum 1.1.2026 ist zwar ein wichtiger Schritt zur besseren technischen Ausstattung der Gerichte vollzogen worden. In der Realität handelt es sich jedoch vielfach lediglich um die Digitalisierung papiergebundener Arbeitsabläufe. Weitergehende Automatisierungen sind bislang nur in Ansätzen vorhanden. Die zu Recht kontrovers geführten Diskussionen über eine Entscheidungsfindung durch KI wirken daher wie der dritte Schritt vor dem ersten.
Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, die Digitalisierungsbemühungen bundesweit stärker zu koordinieren. Dies könnte dazu beitragen, Doppelentwicklungen zu vermeiden und die Einführung neuer Technologien zu beschleunigen. Dabei bleibt entscheidend, dass technische Innovationen die richterliche Unabhängigkeit und die Qualität der Entscheidungsfindung stärken. Die Entscheidung in der Sache muss bei den Richterinnen und Richtern verbleiben.
