JuS-Kontrollfragen zu Barczak, JuS 2025, 97
Verfassungsmäßige Ordnung und freiheitliche demokratische Grundordnung – Schlüsselbegriffe einer „Verfassung der Mitte“
JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent!
Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!
Frage 1
Was heißt „verfassungsmäßige Ordnung“ jeweils bei Art. 2 I GG, bei Art. 9 II GG, bei Art. 20 III GG und bei Art. 28 I 1 GG?
Antwort: Bei Art. 2 I GG sind alle formell und materiell verfassungsgemäßen Gesetze gemeint; bei Art. 9 II GG entspricht der Begriff der verfassungsmäßigen Ordnung der Kategorie der freiheitlichen demokratischen Grundordnung; bei Art. 20 III GG meint verfassungsmäßige Ordnung lediglich die Verfassung im formellen Sinne, dh das Grundgesetz als Verfassungstext; bei Art. 28 I 1 GG bezieht sich der Begriff der verfassungsmäßigen Ordnung auf die gesamte Rechtsordnung eines Landes sowie die gelebte Verfassungswirklichkeit.
Lesen Sie weiter im Beitrag (unter B).
Frage 2
Welche Elemente gehören nach neuer Formel zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung?
Antwort: Hierzu gehören die Menschenwürdegarantie, das Demokratieprinzip sowie das Rechtsstaatsprinzip.
Lesen Sie weiter im Beitrag (unter C II 1).
Frage 3
Wodurch unterscheiden sich die freiheitliche demokratische Grundordnung einerseits und die Ewigkeitsklausel des Art. 79 III GG andererseits?
Antwort: Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zählen nicht das von Art. 79 III GG umfasste Republikprinzip ebenso wenig wie das Bundesstaats- und Sozialstaatsprinzip.
Lesen Sie weiter im Beitrag (unter C II 1).
Frage 4
Muss der Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Grundgesetz und im einfachen Recht einheitlich ausgelegt werden oder kann das einfache Recht über diesen hinausgehen?
Antwort: Einfach-gesetzliche Definitionen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, insbesondere im Strafrecht (§ 92 II StGB) und Verfassungsschutzrecht (§ 4 II BVerfSchG), können den Begriff nicht weiter fassen als das Grundgesetz. Es geht um die Grundordnung des verfassten Gemeinwesens und damit zugleich um eine Frage von politischer Freiheit und Gleichheit. Weitergehende Begriffe im einfachen Recht sind in der Folge verfassungskonform teleologisch zu reduzieren.
Lesen Sie weiter im Beitrag (unter D III).
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