JuS-Kontrollfragen zu Barczak, JuS 2025, 97
Verfassungsmäßige Ordnung und freiheitliche demokratische Grundordnung – Schlüsselbegriffe einer „Verfassung der Mitte“
JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent!
Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!
Frage 1
Was heißt „verfassungsmäßige Ordnung“ jeweils bei Art. 2 I GG, bei Art. 9 II GG, bei Art. 20 III GG und bei Art. 28 I 1 GG?
Antwort: Bei Art. 2 I GG sind alle formell und materiell verfassungsgemäßen Gesetze gemeint; bei Art. 9 II GG entspricht der Begriff der verfassungsmäßigen Ordnung der Kategorie der freiheitlichen demokratischen Grundordnung; bei Art. 20 III GG meint verfassungsmäßige Ordnung lediglich die Verfassung im formellen Sinne, dh das Grundgesetz als Verfassungstext; bei Art. 28 I 1 GG bezieht sich der Begriff der verfassungsmäßigen Ordnung auf die gesamte Rechtsordnung eines Landes sowie die gelebte Verfassungswirklichkeit.
Lesen Sie weiter im Beitrag (unter B).
Frage 2
Welche Elemente gehören nach neuer Formel zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung?
Antwort