Grundfälle zum Informationsfreiheitsgrundrecht
JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent!
Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!
Frage 1
In welcher Hinsicht ist der Schutzbereich der grundgesetzlichen Informationsfreiheit enger als derjenige im Europarecht?
Antwort: Im Kontrast zu Art. 11 I GRCh sowie Art. 10 I EMRK verlangt Art. 5 I 1 Hs. 2 GG, dass es sich um eine allgemein zugängliche Quelle handelt.
Lesen Sie weiter im Beitrag (unter B) und im Beitrag (unter D II).
Frage 2
Welche Grundrechtsdimensionen der Informationsfreiheit sind für die Fallbearbeitung zu unterscheiden?
Antwort