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JuS-Kontrollfragen zu Ingold, JuS 2024, 734 und JuS 2024, 829

Grundfälle zum Informationsfreiheitsgrundrecht

JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent! 

Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!

Frage 1

In welcher Hinsicht ist der Schutzbereich der grundgesetzlichen Informationsfreiheit enger als derjenige im Europarecht?

Antwort: Im Kontrast zu Art. 11 I GRCh sowie Art. 10 I EMRK verlangt Art. 5 I 1 Hs. 2 GG, dass es sich um eine allgemein zugängliche Quelle handelt.

Lesen Sie weiter im Beitrag (unter B) und im Beitrag (unter D II).

Frage 2

Welche Grundrechtsdimensionen der Informationsfreiheit sind für die Fallbearbeitung zu unterscheiden?

Antwort


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