JuS-Kontrollfragen zu Meyer/Mohrbutter, JuS 2024, 632
Examensrelevantes Arbeitsrecht (Teil 1)
JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent!
Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!
Frage 1
Nach welcher Methode wird das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses bestimmt?
Antwort: Zur Bestimmung, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, ist auf die sog. typologische Methode zurückzugreifen. Sämtliche Indizien des Einzelfalls sind herauszuarbeiten und sodann abzuwägen, ob bei Gesamtbetrachtung der Umstände eine fremdbestimmte Tätigkeit in persönlicher Abhängigkeit vorliegt (§ 611a I 5 BGB).
Lesen Sie weiter im Beitrag (unter A I).
Frage 2
Was versteht man unter dem „Recht zur Lüge“?
Antwort: Der Arbeitnehmer muss – insbesondere im Bewerbungsgespräch – nicht auf unzulässige Fragen des Arbeitgebers (wahrheitsgemäß) antworten. Als Maßstab der Unzulässigkeit kann insbesondere auf die Wertungen des AGG zurückgegriffen werden. Eine Falschaussage infolge einer unzulässigen Frage stellt keine widerrechtliche Täuschung iSd § 123 I Var. 1 BGB dar, womit der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht mit Hinweis auf die Falschaussage anfechten kann.
Lesen Sie weiter im Beitrag (unter A II).
Frage 3
Was versteht man unter betrieblicher Übung?
Antwort