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JuS-Kontrollfragen zu Wöhlert, JuS 2024, 644

Der Verfassungsschutz – Struktur, Aufgaben und rechtliche Grundlagen
Warum und zu welchem Zweck betreibt man Verfassungsschutz?

JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent! 

Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!

Frage 1

Wie lassen sich die Nachrichtendienste im Hinblick auf ihre Aufgabenerfüllung und ihre Struktur gliedern?

Antwort: Auslandsnachrichtendienst = BND (Bund); Streitkräfte = MAD (Militärischer Abschirmdienst; Bund); Inland = Bundesamt für Verfassungsschutz sowie Landesämter für Verfassungsschutz.

Lesen Sie weiter im Beitrag (unter I).

Frage 2

Warum wurde der Inlandsnachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland Verfassungsschutz getauft?

Antwort: Mit der Bezeichnung als Verfassungsschutz sollte eine Distanzierung zur Geheimen Staatspolizei, der politischen Polizei des NS-Regimes, vollzogen werden. Dass dem Verfassungsschutz keine polizeilichen Befugnisse zukommen, sollte sich auch in der Namensgebung widerspiegeln. Der Bezug zur Verfassung war zudem dazu geeignet, sowohl den mit dem Grundgesetz verbundenen Neuanfang zu symbolisieren als auch Unterschiede zum kurz zuvor gegründeten Ministerium für Staatssicherheit herzustellen.

Lesen Sie weiter im Beitrag (unter I).

Frage 3

Welche Aufgaben hat der Verfassungsschutz und wie lassen sich diese kategorisieren?

Antwort: Dem Verfassungsschutz obliegt der Schutz der freiheitlichen-demokratischen Grundordnung des Bestands und der Sicherheit des Bundes und der Länder (§ 1 I BVerfSchG). Der Aufgabenbereich ist dabei gesetzlich vorgeschrieben und bezieht sich auf die sog. Beobachtungsgegenstände (§ 3 I BVerfSchG).
Lesen Sie weiter im Beitrag (unter II).

Frage 4

Was sind nachrichtendienstliche Mittel, welchem Zweck dienen diese und wann dürfen sie eingesetzt werden?

Antwort: Klassische Nachrichtendienstliche Mittel sind die verdeckte Beobachtung (Observation), der Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern sowie die Überwachung des Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs, zunehmend aber auch die Überwachung im digitalen Raum. All diese Mittel dienen der Informationsbeschaffung, aufgrund derer überprüft wird, ob tatsächliche Anhaltspunkte mit Bezug auf die genannten Beobachtungsgegenstände vorliegen. Die Anwendbarkeit nachrichtendienstlicher Mittel hängt von der Einstufung des Beobachtungsobjekts im Einzelfall ab. Handelt es sich um einen bloßen Prüffall, so ist die Informationsbeschaffung auf öffentlich zugängliche Quellen beschränkt. Erst wenn tatsächliche Anhaltspunkte festgestellt werden oder sich der Verdacht erhärtet hat, ist der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gestattet. Dabei ist jeweils der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, der grundrechtsintensive Eingriffe vornehmlich für den Beobachtungsfall zulässt.
Lesen Sie weiter im Beitrag (unter III).

Frage 5

Welche Probleme ergeben sich bei der Beobachtung von Abgeordneten?

Antwort



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