JuS-Kontrollfragen zu Kock/Menke/Möslang, JuS 2024, 405
Allgemeines Verwaltungsrecht als Lehre von den Handlungsformen
JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent!
Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!
Frage 1
Ist eine Anstiftung oder Beihilfe zu § 315c I Nr. 1a, III Nr. 1 StGB möglich?
Antwort: Ja. Die §§ 26, 27 StGB setzen eine vorsätzliche, rechtswidrige Haupttat voraus. Eine solche liegt hier vor, denn die fahrlässige Gefahrverursachung (Abs. 3 Nr. 1) gilt als Vorsatztat. Dies ergibt sich aus § 11 II StGB: „Vorsätzlich im Sinne dieses Gesetzes ist eine Tat auch dann, wenn sie einen gesetzlichen Tatbestand verwirklicht, der hinsichtlich der Handlung Vorsatz voraussetzt, hinsichtlich einer dadurch verursachten besonderen Folge jedoch Fahrlässigkeit ausreichen läßt.“
Lesen Sie weiter im Beitrag (unter B I 1).
Frage 2
Was versteht man unter einem „verkehrsfeindlichen Inneneingriff“ und was setzt dieser voraus?
Antwort