JuS.de
CHB_RSW_Logo_mit_Welle_trans
JuS_Logobasis_Linsenreflex

JuS-Kontrollfragen zu Barczak, JuS 2024, 289

Allgemeines Verwaltungsrecht als Lehre von den Handlungsformen

JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent! 

Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!

Frage 1

Was ist mit der „Speicherfunktion“ der Handlungsformen gemeint?

Antwort: Damit ist gemeint, dass bestimmte Rechtswirkungen einem Verwaltungshandeln schon kraft seiner Handlungsform zukommen, ohne dass die jeweiligen Wirkungen in jedem einzelnen Fall erst gesetzlich festgelegt werden müssten; sie sind vielmehr in der Handlungsform „gespeichert“.

Lesen Sie weiter im Beitrag (unter B I und IV).

Frage 2

Gibt es einen abschließenden Katalog möglicher und zulässiger Handlungsformen?

Antwort



Pruefervideo_1_Reel_1 (2)

 

Klausurfinder

 

Anzeigen

Werbebannerlink zur Bestellung im beck-shop
Werbebannerlink zur Bestellung im beck-shop

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü