JuS-Kontrollfragen zu Voßkuhle/Heitzer, JuS 2023, 1113
E-Government
JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent!
Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!
Frage 1
Was ist unter "E-Government" begrifflich zu verstehen?
Antwort: E-Government bezeichnet den "verstärkten Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik mit dem Ziel einer Verbesserung der Verwaltung" (Eifert).
Lesen Sie weiter im Beitrag (unter I 2).
Frage 2
Welche Staatsgewalten spricht der Begriff "E-Government" an?
Antwort