JuS-Kontrollfragen zu Voßkuhle/Heitzer, JuS 2023, 312
Grundwissen – Öffentliches Recht: Verfassungsauslegung
JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent!
Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!
Frage 1
Was besagt der Vorrang der Verfassung?
Antwort: Der Vorrang der Verfassung besagt, dass es sich bei der Verfassung um bindendes Recht handelt, das von allen Staatsgewalten beachtet werden muss, speziell auch bei der Schaffung und Auslegung einfachen Rechts.
Lesen Sie weiter im Beitrag (unter I).
Frage 2
Welche Bedeutung misst das BVerfG dem subjektiv-historischen Willen des Verfassungsgebers bei der Auslegung des Grundgesetzes bei?
Antwort: Nur ergänzende Bedeutung. Das BVerfG ermittelt vielmehr den objektivierten Willen der Verfassungsnormen.
Lesen Sie weiter im Beitrag (unter III 2).
Frage 3
Welche Frage betrifft und was besagt die Wechselwirkungslehre?
Antwort: Die Wechselwirkungslehre beschäftigt sich mit dem Verhältnis der Meinungsfreiheit (Art. 5 I GG) zur Schranke der allgemeinen Gesetze (Art. 5 II GG). Zwar setzen die allgemeinen Gesetze der Meinungsfreiheit Schranken. In Hinblick auf die große Bedeutung der Meinungsfreiheit für die Demokratie müssen die allgemeinen Gesetze ihrerseits allerdings wieder einschränkend ausgelegt werden.
Lesen Sie weiter im Beitrag (unter III 3 a aa).
Frage 4
Was ist nach dem Begriffsverständnis Robert Alexys der Unterschied zwischen Regeln und Prinzipien?
Antwort: Regeln folgen einem Alles-oder-nichts Grundsatz und können nur erfüllt werden oder nicht. Prinzipien hingegen sind Optimierungsgebote, die zu unterschiedlichen Graden erfüllt werden können.
Lesen Sie weiter im Beitrag (unter III 3 a bb).
Frage 5
Welche Funktionen der Grundrechte können unterschieden werden?
Antwort