JuS-Kontrollfragen zu Kluckert/Straub, JuS 2023, 532
Die Dereliktion in der Dogmatik des § 1004 BGB
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Frage 1
Was sind die Voraussetzungen für die Eigentumsaufgabe an einer beweglichen Sache nach § 959 BGB?
Antwort: Zwei Voraussetzungen sind für die Dereliktion nach § 959 BGB maßgebend: (1) Abgabe einer nicht empfangsbedürftigen Willenserklärung, die den Eigentumsaufgabewillen ausdrückt und (2) tatsächliche Aufgabe des Besitzes.
Lesen Sie weiter im Beitrag (unter B).
Frage 2
Wie wird der Ansatz der Theorie der Kausalhaftung hergeleitet?
Antwort: Dogmatisch wird die Kausalhaftung im Ausgangspunkt zunächst auf das Verhältnis der §§ 836, 908 BGB gestützt. Zwar enthalte der § 908 BGB unmittelbar selbst keine direkten Störerkriterien, er verweise aber auf die Störerkriterien der §§ 836 ff. BGB. Die §§ 836 ff. BGB sehen demnach eine deliktische Haftung für dieselben Fälle vor, in denen der § 908 BGB eine negatorische Haftung begründet, so dass § 908 BGB das „negatorische Pendant“ zu den deliktsrechtlichen Vorschriften der §§ 836 ff. BGB sei. Ganz verbreitet wird dort als maßgebliches Haftungskriterium der Besitz erachtet. Aus dem Besitz folge eine Garantenstellung, die zusammen mit einem kausalen Unterlassen zu der Haftung führe. Mithin sei § 908 BGB ein spezieller Fall der actio negatoria, der an die Kausalität anknüpfe. Das Kausalitätserfordernis sei ein allgemeingültiges Störerkriterium, welches auch für § 1004 BGB gelte. Es bestünde eine Vergleichbarkeit der zwei negatorischen Ansprüche und gerade nicht zu dem Vindikationsanspruch aus § 985 BGB.
Lesen Sie weiter im Beitrag (unter C I 1).
Frage 3
Welche Störertypen gibt es unter der Theorie der Kausalhaftung?
Antwort