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JuS-Kontrollfragen zu Schemmel, JuS 2023, 212


Grundfälle zum Rechtsschutz im Zusammenhang mit Bundestagswahlen
 

JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent! 

Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!

Frage 1

In welchem Verfahren findet die Überprüfung von Bundestagswahlen grundsätzlich statt?

Antwort: Das Wahlprüfungsverfahren gem. Art. 41 GG ist grundsätzlich der ausschließlich statthafte Rechtsbehelf zur Feststellung etwaiger Wahlfehler und für den Ausspruch mandatserheblicher Fehlerfolgen. Durch das Wahlprüfungsverfahren wird auch die Rüge der Verletzung subjektiver Rechte in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Bundestagswahl etwa durch eine Verfassungsbeschwerde gesperrt (sog. Ausschließlichkeit der Wahlprüfung).

Lesen Sie weiter im Beitrag (unter II 1).

Frage 2

Welcher Grundsatz gilt für die Wahlprüfung? Was sind die Gründe hierfür?

Antwort: Es gilt der Grundsatz nachgelagerten Rechtsschutzes. Die Wahlprüfung findet nur nach der Bundestagswahl statt. Eine vorgelagerte Wahlprüfung gibt es grundsätzlich nicht. Die nachgelagerte Wahlprüfung wird mit der besonderen Natur der Wahl begründet. Als Massenveranstaltung erfordert die Wahl eine Vielzahl von Entscheidungen verschiedener Wahlorgane. Sie kann nur in allen Bundesländern gleichzeitig und termingerecht durchgeführt werden, wenn die Rechtskontrolle der Entscheidungen während des Wahlgeschehens begrenzt wird (vgl. auch § 49 BWahlG).

Lesen Sie weiter im Beitrag (unter II 1).

Frage 3

Existiert zum Grundsatz nachgelagerten Rechtsschutzes eine Ausnahme?

Antwort



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