JuS-Kontrollfragen zu Enneking/Wöffen, JuS 2022, 614
Aufwendungsersatzrecht in der Zivilrechtsklausur: Systematik und wichtige Anspruchsgrundlagen
JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent!
Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!
Frage 1
Wie steht der Begriff der Aufwendungen zu dem der Verwendungen?
Antwort: Aufwendungen sind freiwillige Vermögensopfer. Verwendungen sind ebenfalls freiwillige Vermögensopfer, die einer Sache zugutekommen. Bei Aufwendungen handelt es sich demnach um den Oberbegriff und bei Verwendungen um die Teilmenge der sachbezogenen Aufwendungen.
Lesen Sie weiter im Beitrag (unter B I).
Frage 2
Welchen Zwecken dient der Aufwendungsersatz? Nennen Sie Beispiele.
Antwort: Der Aufwendungsersatzanspruch kann erstens ein Ausgleich für eine bewusst fremdnützige Tätigkeit sein (zB Auftrag, GoA). Zweitens kann er einen Ausgleich für eine irrtümliche bzw. unbewusst fremdnützige Tätigkeit gewähren (zB Verwendungsersatz im EBV). Drittens ermöglichen Aufwendungsersatzansprüche einen Ausgleich für eine eigennützige Tätigkeit, die grundsätzlich in den Pflichtenkreis des Vertragspartners fällt (zB Selbstvornahme im Werkvertragsrecht).
Lesen Sie weiter im Beitrag (unter B II).
Frage 3
Nennen Sie drei zentrale Unterschiede zwischen dem Aufwendungsersatz- und dem Schadensersatzrecht.
Antwort