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JuS-Kontrollfragen zu Walter, JuS 2022, 1104

Der Sicherungsvertrag

JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent! 

Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!

Frage 1

Welche Rechtsverhältnisse sind in der Prüfung von Kreditsicherungsfällen zu unterscheiden?

Antwort: Das Forderungsgeschäft (zB ein Darlehensvertrag), die Rechtsübertragung (zB eine Grundschuldbestellung) und die Sicherungsabrede (Verknüpfung zwischen Forderungsgeschäft und Rechtsübertragung).
Lesen Sie weiter im Beitrag unter II 2.

Frage 2

Welche Folgen ergeben sich im Fall einer nachträglichen Übersicherung aus dem Sicherungsvertrag?

Antwort: Nach der sog. Freigaberechtsprechung des BGH folgt aus der nachträglichen Übersicherung nicht die Nichtigkeit nach § 138 I BGB, sondern ein Anspruch des Sicherungsgebers auf anteilige Freigabe des Sicherungsguts, der Höhe nach orientiert am Wert der Restforderung
Lesen Sie weiter im Beitrag unter IIII 3.

Frage 3

In welchen Fällen ist eine Kündigung des Sicherungsvertrags möglich und welche Rechtsfolgen hat diese?

Antwort: Eine ordentliche Kündigung ist nur im Fall der Drittsicherung nach Ablauf einer angemessenen Frist möglich, eine außerordentliche Kündigung nach § 314 I BGB bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch bei Eigensicherungsgeschäften. Die Kündigung wirkt immer nur in die Zukunft, sie nimmt also einen Einfluss auf die Haftung für Verbindlichkeiten, die im Zeitpunkt der Kündigung von ihr erfasst sind.
Lesen Sie weiter im Beitrag unter III 4.

Frage 4

Welche Ansprüche ergeben sich zwischen Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer aus dem Sicherungsvertrag?

Antwort 

Pruefervideo_1_Reel_1 (2)

 

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