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JuS-Kontrollfragen zu Arz, JuS 2022, 321

Die Zulässigkeit der Klage im Zivilprozess

JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent! 

Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!

Frage 1

Wie unterscheidet sich die Reichweite der Rechtskraft bei einem Prozessurteil von der bei einem Sachurteil?

Antwort: Wird etwa die Leistungsklage rechtskräftig als unbegründet abgewiesen, steht damit fest, dass sich aus dem der Klage zugrunde liegenden Lebenssachverhalt die begehrte Rechtsfolge nicht ergibt. In einem neuen Prozess zwischen denselben Parteien kann dies nicht mehr abweichend beurteilt werden (materielle Rechtskraft).  Ein Prozessurteil hingegen erwächst nur hinsichtlich der Bewertung der fehlenden Zulässigkeitsvoraussetzung in Rechtskraft, sodass der Kläger nach Beseitigung des Zulässigkeitsmangels erneut klagen kann.   

Lesen Sie weiter im Beitrag (unter I).

Frage 2

Warum können Ansprüche Dritter nur bei Vorliegen der Voraussetzungen der gewillkürten oder gesetzlichen Prozessstandschaft geltend gemacht werden?

Antwort: Dadurch sollen zum einen Popularklagen ausgeschlossen und zum anderen  soll der Forderungsinhaber geschützt werden, da sein Recht nur mit seiner Zustimmung oder mit gesetzlicher Gestattung einer auch ihn bindenden Sachentscheidung durch einen anderen zugeführt werden darf.

Lesen Sie weiter im Beitrag (unter II 4 a aa).

Frage 3

Welches Justizgrundrecht wird durch die Vorschriften zur Zuständigkeit des Gerichts verwirklicht?

Antwort: Die gerichtsbezogene Sachentscheidungsvoraussetzungen verwirklichen den verfassungsrechtlich in Art. 101 I 2 GG verankerten Anspruch auf den gesetzlichen Richter.
Lesen Sie weiter im Beitrag (unter II 4 a bb).

Frage 4

Was sind qualifizierte Prozessvoraussetzungen (auch doppelrelevante Tatsachen genannt)?

Antwort: Dies sind streitige Umstände, von denen sowohl die Zulässigkeit als auch die Begründetheit der Klage abhängen. Kann sich z.B. die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts nur aus § 32 ZPO ergeben, hängen die Zulässigkeit und die Begründetheit (z.B. § 823 I BGB) davon ab, ob tatsächlich eine unerlaubte Handlung begangen wurde.
Lesen Sie weiter im Beitrag (unter III 2 a).

Frage 5

In welchen Fällen kann ein unzuständiges Gericht durch rügelose Einlassung des Beklagten zuständig werden?

Antwort: Nach §§ 39, 40 II 2 ZPO kann die örtliche, sachliche und ggf. auch internationale Zuständigkeit eines Gerichts des ersten Rechtszuges begründet werden, sofern keine abweichende ausschließliche Zuständigkeit vorliegt.
Lesen Sie weiter im Beitrag (unter IV 2).

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