JuS.de
CHB_RSW_Logo_mit_Welle_trans
JuS_Logobasis_Linsenreflex

JuS-Kontrollfragen zu Riemer/Berger, JuS 2022, 216

Einführung in den internationalen Schutz der Menschenrechte und seine Bedeutung für das nationale Recht

JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent! 

Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!

Frage 1

Was sind Menschenrechte? Worauf basieren sie? Wer genießt ihren Schutz?

Antwort: Menschenrechte sind Rechte, die jeder Mensch aufgrund seines Menschseins und seiner Menschenwürde bedingungslos genießt. Menschenrechte regeln das Verhältnis zwischen Staaten und Individuen und verpflichten Erstere dazu, durch entsprechende Gesetzgebung und andere Maßnahmen den Schutz Letzterer zu gewährleisten. Sie beruhen auf der nicht unumstrittenen Idee eines gemeinsamen, universellen Wertesystems aller Völker.   

Lesen Sie weiter im Beitrag (A).

Frage 2

Welche Rolle spielten/spielt die VN bei der Statuierung von Menschenrechten?

Antwort: Wichtigster Akteur bei der Statuierung menschenrechtlicher Regeln auf globaler Ebene sind seit ihrer Gründung 1945 die VN, auch wenn die VN-Charta selbst keinen Menschenrechtskatalog enthält. Ihr wohl bekanntestes menschenrechtliches Dokument ist die Universelle Erklärung der Menschenrechte (UEMR), die am 10.12.1948 verabschiedet wurde. Bis heute wurden unter dem Dach der VN eine Vielzahl menschenrechtlicher Mechanismen ausgehandelt, ua die neun völkerrechtlich verbindlichen Menschenrechtsabkommen wie etwa der Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte .

Lesen Sie weiter im Beitrag (B I, II).

Frage 3

Was sind VN-Treaty Bodies? Wie müssen deutsche Gerichte deren Entscheidungen umsetzen?

Antwort: Jedes der neun VN-Menschenrechtsabkommen hat einen eigenen Ausschuss (Committee bzw. Treaty Body) geschaffen. Diese sog. Treaty Bodies agieren als Kontrollinstanzen zur Einhaltung des jeweiligen Abkommens und setzen sich aus unabhängigen Menschenrechtsexpertinnen und -experten zusammen. Anders als der Menschenrechtsrat sind sie also keine politischen Institutionen mit Vertreterinnen und Vertretern der Vertragsstaaten. Die Ausschüsse haben zwei Hauptaufgaben. Sie prüfen die Staatenberichte über die Menschenrechtslage, welche die Signatarstaaten der jeweiligen Abkommen in der Regel alle vier Jahre an die Ausschüsse übersenden müssen.
Daneben können die Ausschüsse auch Individualbeschwerden wegen der Verletzung des jeweiligen Abkommens überprüfen (sog. Communications) (siehe B II 2).
Die Stellungnahmen, Berichte, Leitlinien ua der VN-Menschenrechtsausschüsse haben weder für internationale noch für nationale Gerichte verbindliche Wirkung. Aus ihrer Unverbindlichkeit folgt jedoch keine rechtliche Bedeutungslosigkeit für das nationale Recht, denn Deutschland ist als Mitgliedstaat an das jeweilige Abkommen und dessen Einhaltung gebunden. Zudem haben sich nationale Gerichte aufgrund der Völkerrechtsfreundlichkeit mit der Auffassung der Treaty Bodies auseinanderzusetzen und diese als Auslegungshilfe für die Bestimmung des Inhalts und der Reichweite der Grundrechte und rechtsstaatlichen Grundsätze des Grundgesetzes heranzuziehen (siehe C II).

Lesen Sie weiter im Beitrag (B II 2, C II).

Frage 4

Wie wirken die Menschenrechtsabkommen im deutschen Recht?

Antwort: Deutschland ist als VN-Mitgliedstaat und durch die Ratifikation aller VN-Menschenrechtsabkommen (außer des ICMW) sowie deren Zusatzprotokollen Teil des Geflechts des internationalen Menschenrechtsschutzsystems. Aus Sicht des Völkerrechts sind die in den Menschenrechtsabkommen statuierten Pflichten damit für die Bundesrepublik verbindlich und müssen entsprechend den jeweiligen Vorgaben der Abkommen in nationales Recht umgesetzt werden.
Lesen Sie weiter im Beitrag (C I). 

weitere Kontrollfragen



Pruefervideo_1_Reel_1 (2)

 

Klausurfinder

 

Anzeigen

Werbebannerlink zur Bestellung im beck-shop
Werbebannerlink zur Bestellung im beck-shop

BECK Stellenmarkt

 

Teilen:

Menü