JuS-Kontrollfragen zu Mitsch, JuS 2022, 18
Angriffsprovokation und Nothilfe
JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent!
Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!
Frage 1
Warum ist in dem Fall des
BGH ein im Zeitpunkt der Fußtritte von B und S gegenwärtiger Angriff des P gegen D zweifelhaft?
Antwort: Weil P den D nicht mehr aktiv angreift, während er mit seinem Körper auf dem Körper des D liegt und so die Fortbewegungsfreiheit des D beeinträchtigt. Die hM bejaht aber gleichwohl einen gegenwärtigen Angriff, indem sie nicht auf den Vollzug der Angriffshandlung, sondern auf den dadurch verursachten - noch andauerenden - Angriffserfolg abstellt.
Lesen Sie weiter im Beitrag unter I.
Frage 2
Was versteht man unter "aufgedrängter Nothilfe" und wie wird sie rechtlich behandelt?
Antwort: "Aufgedrängt" ist eine Nothilfe, wenn der Angegriffene nicht will, dass ein Dritter ihn als Nothelfer gegen den Angriff verteidigt. Liegt in einem solchen Fall nicht bereits eine den Angriff rechtfertigende Einwilligung des Angegriffenen vor, ist die Nothilfe des Dritten nicht "geboten",
§ 32 I StGB.
Lesen Sie weiter im Beitrag unter III 2.
Frage 3
Was bedeutet "actio illicita in causa"?
Antwort: Der zugrunde liegende Sachverhalt ist eine Provokation des Angriffs durch den Angegriffenen oder einen Dritten. Nach der hM ist in einem solchen Fall eine Rechtfertigung gemäß § 32 StGB ausgeschlossen, wenn es sich um eine absichtliche Provokation handelte. Die Anhänger der Lehre von der actio illicita in causa wollen aber dem Angegriffenen sein Notwehrrecht gegenüber dem Angriff erhalten und bestrafen ihn deshalb nicht wegen der Verteidigung, sondern wegen der dem Angriff und der Verteidigung vorausgehenden Provokation. Die Konstruktion ist der "actio libera in causa" verwandt.
Lesen Sie weiter im Beitrag unter II, IV 3.
Frage 4
Was bedeutet "Akzessorietät der Nothilfe"?
Antwort