JuS-Kontrollfragen zu Knoth/Seyer, JuS 2021, 928
Grundfälle zur Grundrechtecharta
JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent!
Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!
Frage 1
Welchen Rang hat die GRCh in der Europäischen Rechtsordnung?
Antwort: Die GRCh bildet seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon den Verträgen gleichrangiges Primärrecht (
Art. 6 I EUV).
Frage 2
Wann sind die Mitgliedstaaten bei ihrem Handeln an die GRCh gebunden?
Antwort: Für die Mitgliedstaaten gilt die GRCh "ausschließlich bei der Durchführung des Rechts der Union" (
Art. 51 I 1 Var. 2 GRCh). Wann eine Durchführung des Unionsrechts in diesem Sinne vorliegt, ist im Hinblick auf bestimmte Konstellationen umstritten.
Lesen Sie weiter im Beitrag unter B I 2.
Frage 3
Unter welchen Voraussetzungen ist ein Eingriff in die Freiheitsgrundrechte der GRCh gerechtfertigt?
Antwort: Zentraler Anknüpfungspunkt ist grundsätzlich Art. 52 I GRCh. Zur Rechtfertigung bedarf es demzufolge zunächst einer gesetzlichen Grundlage. Der Eingriff darf ferner nicht den Wesensgehalt antasten und muss schließlich verhältnismäßig sein.
Lesen Sie weiter im Beitrag unter B III 3.
Frage 4
Inwiefern kann die GRCh Relevanz erlangen, wenn eine Verletzung der Grundfreiheiten zu prüfen ist?
Antwort: Die Chartagrundrechte können einerseits als ungeschriebener Rechtfertigungsgrund fungieren ("Schranken"), s. dazu Fall 7.
Andererseits muss jede Beschränkung der Grundfreiheiten auch mit den Unionsgrundrechten vereinbar sein ("Schranken-Schranken"), s. Fall 6.
Lesen Sie weiter im
Beitrag unter B V.
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