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JuS-Kontrollfragen zu Kirchhefer-Lauber, JuS 2021, 918

Digitales Kaufrecht 2022 - Die deutsche Umsetzung der Warenkaufrichtlinie

JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent! 

Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!

Frage 1

Wann ist gem. § 434 I BGB eine Sache frei von Sachmängeln?

Antwort: Eine Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen entspricht. 

Lesen Sie weiter im Beitrag unter B I.

Frage 2

Unter welchen Voraussetzungen kann mit einem Verbraucher eine negative Beschaffenheitsvereinbarung getroffen werden?

Antwort: Eine Erklärung, dass die Sache nicht die gewöhnliche oder nach objektiven Kriterien erwartbare Beschaffenheit aufweist, kann gem. § 476 I 2 BGB nur getroffen werden, wenn der Unternehmer den Verbraucher gesondert informiert und eine ausdrückliche und gesonderte Zustimmung des Verbrauchers erhält. 

Lesen Sie weiter im Beitrag unter B I 1.

Frage 3

Zum Begriff der "üblichen Beschaffenheit" gem. § 434 III 2 BGB gehört auch die "Haltbarkeit". Wie ist dieser Begriff zu verstehen?

Antwort: Haltbarkeit bezeichnet in diesem Zusammenhang die Fähigkeit der Ware, zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs ihre erforderlichen Funktionen und ihre Leistung bei normaler Verwendung zu behalten; nicht gemeint hingegen ist eine Haltbarkeitsgarantie.
Lesen Sie weiter im Beitrag unter B I 1.

Frage 4

Kann der Unternehmer gegenüber einem Verbraucher die Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten komplett verweigern?

Antwort: Ja, die Einrede des § 439 IV BGB, nach der der Verkäufer die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern kann, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist, bleibt unverändert bestehen. Durch die aufgrund der Vorgaben der WarenkaufRL notwendigen Streichungen der Absätze 4 und 5 des § 475 BGB steht dem Verkäufer nun auch im Verhältnis zum Verbraucher ein Totalverweigerungsrecht bei Unverhältnismäßigkeit zu.
Lesen Sie weiter im Beitrag unter B III 3.

Frage 5

Wann endet nach einem Rücktritt vom Verbrauchsgüterkaufvertrag das Zurückbehaltungsrecht des Unternehmers?

Antwort: Gemäß § 475 VI 2 BGB hat der Unternehmer dem Verbraucher den für die Kaufsache gezahlten Preis zu erstatten hat, sobald er die Kaufsache zurückerhält oder der Verbraucher einen Nachweis erbringt, dass er die Kaufsache zurückgesandt hat.
Lesen Sie weiter im Beitrag unter B III 4.

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