JuS-Kontrollfragen zu Scholz/Volkert, JuS 2021, 1042
Fortgeschrittenenklausur - Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht - Zusicherung
JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent!
Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!
Frage 1
Was ist eine Zusicherung?
Antwort: Eine Zusicherung wird in
Art. 38 I BayVwVfG als "von der zuständigen Behörde erteilte Zusage, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen" legaldefiniert.
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Frage 2
Was sind die Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Zusicherung?
Antwort: Für die Wirksamkeit einer Zusicherung müssen positive und negative Wirksamkeitsvoraussetzung erfüllt sein. Die Zusicherung muss einerseits von der zuständigen Behörde schriftlich bekannt gegeben werden,
Art. 38 I, 41 BayVwVfG. Andererseits darf die Zusicherung nicht nichtig sein,
Art. 38 II, 44 BayVwVfG.
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Frage 3
Wie können Zusicherungen aufgehoben werden?
Antwort: Zusicherungen können, unabhängig davon, ob sie auch als VA iSd Art. 35 S. 1 BayVwVfG zu qualifizieren sind, nach den Art. 38 II, 48, 49 BayVwVfG aufgehoben werden.
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Frage 4
Was ist der Unterschied zwischen Wirksamkeit und Rechtswidrigkeit von Verwaltungsakten und Zusicherungen?
Antwort: Ein unwirksamer VA oder eine unwirksame Zusicherung ist rechtlich nicht existent. Ein rechtswidriger VA bleibt wirksam, solange und soweit er nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf in anderer Weise erledigt ist,
Art. 43 II BayVwVfG.
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Klausurlösung.
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