JuS-Kontrollfragen zu Wenglarczyk, JuS 2021, 1024
Grundzüge des Eilrechtsschutzverfahrens vor dem BVerfG nach § 32 BVerfGG
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Frage 1
Welche Funktion hat
§ 32 I BVerfGG, was ist Sinn und Zweck eines darauf gestützten Antrags?
Antwort: § 32 I BVerfGG ermöglicht Eilrechtsschutz durch den Erlass einstweiliger Anordnungen, mit denen die Wirksamkeit und Umsetzbarkeit einer erst noch zu erwartenden, späteren Entscheidung im Hauptsacheverfahren gesichert werden. Damit trägt
§ 32 I BVerfGG dem Umstand Rechnung, dass Entscheidungen in gerichtlichen Verfahren häufig zu spät kämen und Rechtsschutzsuchenden dann nichts mehr nützten.
Lesen Sie weiter im Beitrag unter B I.
Frage 2
Was ist mit dem Grundsatz der Subsidiarität iRv
§ 32 I BVerfGG gemeint und warum sind die insoweit grundsätzlich zu beachtenden Anforderungen bei der begehrten einstweiligen Außervollzugsetzung von formellen Gesetzen ausnahmsweise nicht zu beachten?
Antwort