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JuS-Kontrollfragen zu Wenglarczyk, JuS 2021, 1024

Grundzüge des Eilrechtsschutzverfahrens vor dem BVerfG nach § 32 BVerfGG

JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent! 

Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!

Frage 1

Welche Funktion hat § 32 I BVerfGG, was ist Sinn und Zweck eines darauf gestützten Antrags?

Antwort: § 32 I BVerfGG ermöglicht Eilrechtsschutz durch den Erlass einstweiliger Anordnungen, mit denen die Wirksamkeit und Umsetzbarkeit einer erst noch zu erwartenden, späteren Entscheidung im Hauptsacheverfahren gesichert werden. Damit trägt § 32 I BVerfGG dem Umstand Rechnung, dass Entscheidungen in gerichtlichen Verfahren häufig zu spät kämen und Rechtsschutzsuchenden dann nichts mehr nützten.   

Lesen Sie weiter im Beitrag unter B I.

Frage 2

Was ist mit dem Grundsatz der Subsidiarität iRv § 32 I BVerfGG gemeint und warum sind die insoweit grundsätzlich zu beachtenden Anforderungen bei der begehrten einstweiligen Außervollzugsetzung von formellen Gesetzen ausnahmsweise nicht zu beachten?

Antwort


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