JuS-Kontrollfragen zu Scholz/Volkert, JuS 2021, 1018
Grundfälle zur Grundrechtecharta - Teil 2: Einzelne Grundrechte und Rechtsschutz
JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent!
Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!
Frage 1
Inwiefern gewährleistet die GRCh den Schutz personenbezogener Daten von natürlichen und juristischen Personen?
Antwort: Art. 8 GRCh enthält ein spezifisches Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten. Soweit es um personenbezogene Daten mit Bezug zum Privatleben geht, bilden Art. 7 iVm
Art. 8 GRCh ein einheitliches Grundrecht. Der persönliche Schutzbereich ist jedenfalls für natürliche Personen eröffnet, für juristische Personen nach der Rechtsprechung des
EuGH hingegen nur, wenn der Name der juristischen Person eine oder mehrere natürliche Personen enthält.
Frage 2
Wie sind die Schutzbereiche von
Art. 15 I und Art. 16 GRCh voneinander abzugrenzen?
Antwort: Das ist in Rechtsprechung und Literatur nicht vollständig geklärt.
Lesen Sie weiter im Beitrag unter C II.
Frage 3
Wie ist das Verhältnis von Art. 20 und Art. 21 I, II GRCh?
Antwort: Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 20 GRCh tritt gegenüber den speziellen Diskriminierungsverboten in Art. 21 GRCh zurück.
Frage 4
Wonach bestimmt sich, ob in unionsrechtlich geprägten Sachverhalten die GRCh oder das Grundgesetz den Prüfungsmaßstab des BVerfG im Verfassungsbeschwerdeverfahren bilden?
Antwort