JuS-Kontrollfragen zu Hengstberger, JuS 2021, 1012
Grundfälle zur Lohnhöhe im Arbeitsrecht
JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent!
Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!
Frage 1
Sind Zuschläge für Arbeitsleistungen zu besonderen Arbeitszeiten (Zuschläge für Sonn- bzw. Feiertagsarbeit, Überstundenzuschläge) mindestlohnwirksam?
Antwort: Ja. Nach der Rechtsprechung des
BAG sind alle im Synallagma stehenden Geldleistungen des Arbeitgebers grundsätzlich geeignet, den Mindestlohnanspruch des Arbeitnehmers zu erfüllen. Dazu gehören auch die in Frage stehenden Zuschläge. In der Literatur wird hingegen teilweise vertreten, dass solche Zulagen nicht berücksichtigungsfähig sind, weil diese entweder einen Ausgleich für erschwerte Arbeit darstellen (Sonn- und Feiertagsarbeit) oder mit Ihnen ein "Mehr" im Vergleich zur vom Mindestlohn erfassten Normalarbeitsleistung abgegolten werden soll (Überstunden).
Lesen Sie weiter im Beitrag (Fall 2).
Frage 2
Erfüllt der Arbeitgeber den gesetzlichen Mindestlohnanspruch, wenn er dem Arbeitnehmer den entsprechenden Lohn im Jahresdurchschnitt gewährt?
Antwort
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