JuS-Kontrollfragen zu Beckmann, JuS 2021, 837
Grundlagen des einstweiligen Rechtsschutzes im Steuerrecht
JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent!
Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!
Frage 1
Was ist das generelle (rechtsgebietsübergreifende) Ziel einstweiligen Rechtsschutzes?
Antwort: Eine vorläufige Entscheidung über eine Streitigkeit in kurzer Zeit herbeizuführen. Die Notwendigkeit dessen ergibt sich dem Gebot effektiven Rechtsschutzes gem.
Art. 19 IV GG.
Lesen Sie weiter im Beitrag unter A.
Frage 2
Was ist der wesentliche Unterschied bei der Einlegung von Rechtsbehelfen im Steuerrecht im Unterschied zum Verwaltungs- bzw. Sozialrecht?
Antwort: Anders als im Verwaltungs- bzw. Sozialrecht hat die Einlegung von Einspruch oder Klage im Steuerrecht grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung (
§ 361 I AO,
§ 69 I FGO).
Lesen Sie weiter im Beitrag unter B.
Frage 3
Welche beiden unterschiedlichen Arten einstweiligen Rechtsschutz gibt es im Steuerrecht und wozu dienen diese?
Antwort: Aussetzung der Vollziehung und einstweilige Anordnung. Mit der Aussetzung der Vollziehung kann der Suspensiveffekt eines (bestehenden) VA gehemmt werden. Mit der einstweiligen Anordnung kann insbesondere der Erlass eines VA begehrt werden.
Lesen Sie weiter im Beitrag unter A.
Frage 4
Sind die Finanzverwaltung bzw. das Finanzgericht gezwungen, die Aussetzung der Vollziehung zu gewähren, wenn sämtliche Tatbestandsvoraussetzungen grundsätzlich erfüllt sind?
Antwort: Nein, denn es handelt sich um eine Ermessensentscheidung. Allerdings ist in solchen Fällen das Ermessen auf Null reduziert, soweit kein atypischer Fall vorliegt.
Lesen Sie weiter im
Beitrag unter B I 3.
Frage 5
Bei der einstweiligen Anordnung gibt es die Regelungs- und die Sicherungsanordnung. Nennen Sie jeweils ein konkretes Beispiel, wann eine Regelungs- bzw. Sicherungsanordnung im Steuerrecht relevant sein kann?
Antwort