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JuS-Kontrollfragen zu Lenz, JuS 2021, 832

Wahlsystematik

JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent! 

Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!

Frage 1

Worin unterscheiden sich Mehrheitswahl und Verhältniswahl?

Antwort: Die Mehrheitswahl strebt danach, die Mandate bei einer Partei zu konzentrieren und dadurch die Regierungsbildung zu vereinfachen. Die Verhältniswahl zielt darauf, dass die Zusammensetzung des Parlaments die Stimmenverteilung widerspiegelt. Das Parlament soll ein Abbild der Parteipräferenzen der Wählerschaft sein, auch wenn dadurch ein hochgradig ausdifferenziertes Parteiensystem entsteht. Nicht maßgeblich für die Zweiteilung ist, ob die Mandate an die Bewerber mit der Mehrheit der Stimmen oder im Verhältnis ihrer Stimmenanteile vergeben werden oder ob die Wähler für Einzelkandidaten in regionalen Wahlkreisen oder für Listen stimmen. 

Lesen Sie weiter im Beitrag unter B.

Frage 2

Welche Effekte haben Sperrklauseln?

Antwort: Wenn eine Partei an einer Sperrklausel scheitert, gewinnt sie kein einziges Mandat, auch wenn ihr bei uneingeschränkt proportionaler Sitzverteilung mehrere Mandate zustünden. Eine Sperrklausel wirkt, als würden sich die Stimmen für die erfolglosen Parteien anteilig auf die erfolgreichen Parteien verteilen. Stimmen für scheiternde Parteien nehmen keinen Einfluss auf die Zusammensetzung des Parlaments. Manchmal werden sie "Papierkorbstimmen" genannt. Die Sitze, die ohne Sperrklausel den erfolglosen Parteien zukämen, bleiben nicht unbesetzt, sondern wachsen den erfolgreichen Parteien zu. Sperrklauseln fördern dadurch die Konzentration von Mandaten bei wenigen Parteien. 

Lesen Sie weiter im Beitrag unter C IV.

Frage 3

Welche Merkmale sind prägend für die personalisierte Verhältniswahl?

Antwort: Wesentlich für die personalisierte Verhältniswahl ist die Verbindung der Mandatsvergabe im Einheitswahlkreis nach Proporz mit der Möglichkeit der Personenwahl in regionalen Wahlkreisen. Sperrklausel und Zweitstimme gehören nicht zu den Typusmerkmalen, sondern konstituieren konkrete Wahlsysteme innerhalb der Familie der personalisierten Verhältniswahlsysteme. Die Mandatsverteilung richtet sich bei der personalisierten Verhältniswahl grundsätzlich nach dem Stimmenanteil der Parteien im Einheitswahlkreis. Das persönliche Ergebnis kann einem Direktkandidaten zu einem Mandat verhelfen, auch wenn er als Listenkandidat nicht zum Zuge kommt. Am Verhältnis der Mandatsanteile der Parteien im Parlament ändert sich dadurch aber nichts. Obwohl die Wähler in den regionalen Wahlkreisen nach Majorz entscheiden, bleibt es bei der Zuordnung des Gesamtsystems zum Grundtyp der Verhältniswahl.
Lesen Sie weiter im Beitrag unter D.

Frage 4

Wann entstehen Überhangmandate?

Antwort


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