JuS.de
CHB_RSW_Logo_mit_Welle_trans
JuS_Logobasis_Linsenreflex

JuS-Kontrollfragen zu Petzold, JuS 2021, 646

Die Säumnis von Streitgenossen

JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent! 

Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!

Frage 1

Was versteht man unter einer Streitgenossenschaft und welcher Grundsatz gilt für die Behandlung der Prozessrechtsverhältnisse der Streitgenossen?

Antwort: Unter der Streitgenossenschaft versteht man eine Mehrheit von Parteien im formellen Sinne auf Kläger- und/oder Beklagtenseite. Es gilt der Grundsatz, dass ein Prozessrechtsverhältnis nur zwischen dem einzelnen Streitgenossen und der jeweiligen Gegenpartei besteht. Die Streitgenossen bilden keine einheitliche Streitpartei, sondern die einzelnen Prozessrechtsverhältnisse sind nur äußerlich miteinander verbunden. 

Lesen Sie weiter im Beitrag unter I 1.

Frage 2

Wie sind die notwendige und die einfache Streitgenossenschaft voneinander abzugrenzen?

Antwort: Eine Streitgenossenschaft ist notwendig, wenn die Sachentscheidung gegenüber allen Streitgenossen nur einheitlich ergehen kann, weil sich die Rechtskraft des Urteils gegen einen Streitgenossen auch auf die übrigen Streitgenossen erstrecken würde (prozessual notwendige Streitgenossenschaft), oder wenn ein Recht nur durch oder gegen alle Streitgenossen gemeinschaftlich ausgeübt werden kann (materiell-rechtlich notwendige Streitgenossenschaft). Liegt eine solche Notwendigkeit nicht vor, handelt es sich um eine einfache Streitgenossenschaft. 

Lesen Sie weiter im Beitrag unter I 2.

Frage 3

Kann bei Vorliegen einer notwendigen Streitgenossenschaft in der mündlichen Verhandlung ein Versäumnisurteil gegen den säumigen Streitgenossen ergehen, wenn der andere Streitgenosse nicht säumig ist?

Antwort

weitere Kontrollfragen



Klausurfinder

 

BTJ_2024

 

Anzeigen

Werbebannerlink zur Bestellung im beck-shop
Werbebannerlink zur Bestellung im beck-shop

BECK Stellenmarkt

 

Teilen:

Menü