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JuS-Kontrollfragen zu Goldhammer/Neuhöfer, JuS 2021, 641

Grundrechte in der Pandemie - Freiheit und Gleichheit

JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent! 

Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!

Frage 1

Welche Grundrechte sind im Rahmen von Ausgangsbeschränkungen zumindest kurz gutachterlich zu prüfen?

Antwort: Wichtig ist die Prüfung der allgemeinen Freizügigkeit (Art. 11 I GG), die allerdings nicht die Freiheit schützt, einen Ort zu verlassen. Zentral ist das Grundrecht der Freiheit der Person (Art. 2 II 2 GG iVm Art. 104 I GG). Gegebenenfalls kommt der Rückgriff auf die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 I GG) in Betracht. 

Lesen Sie weiter im Beitrag unter A.

Frage 2

Welche Besonderheit gilt es bei der Prüfung der Versammlungsfreiheit zu beachten?

Antwort: Seit dem Brokdorf-Beschluss des BVerfG gilt für die Versammlungsfreiheit das Kooperationsgebot; das bedeutet, dass die Untersagung einer Versammlung nicht einfach wegen etwaiger Sicherheitsbedenken erfolgen darf, sondern die Behörde vor der belastenden Maßnahme mit dem Veranstalter gemeinsam nach milderen Mitteln suchen muss, die die Versammlung ermöglichen. Pandemiespezifisch kommen dabei Abstandsregeln oder eine Maskenpflicht während der Versammlung in Betracht.
Lesen Sie weiter im Beitrag unter B.

Frage 3

Welche Besonderheiten gelten bei der Prüfung der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) im Rahmen von Betriebsschließungen in der Pandemie?

Antwort



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