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JuS-Kontrollfragen zu Grundhewer, JuS 2021, 412

Die Systematik der gewerberechtlichen Eingriffsbefugnisse – eine Hilfestellung für die Klausur

JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent! 

Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!

Frage 1

Woraus ergibt sich der Charakter des Gaststättenrechts als besonderes Gewerberecht?

Antwort: Schon § 1 I GastG macht deutlich, dass eine Gaststätte im Sinne des Gaststättengesetzes ein stehendes Gewerbe ist. Zudem ergibt sich dies aus § 31 Hs. 1 GastG. Danach finden die Vorschriften der Gewerbeordnung auf das Gaststättengewerbe insoweit Anwendung, als nicht im Gaststättengesetz besondere Bestimmungen getroffen worden sind.

Lesen Sie weiter im Beitrag unter A II.

Frage 2

Kann das Verwaltungsgericht die Einschätzung der Behörde, dass ein Gewerbetreibender unzuverlässig ist, kontrollieren oder ist es daran gebunden? Worin liegt hier die Problematik?

Antwort: Bei dem Begriff der Unzuverlässigkeit handelt es sich um einen so genannten unbestimmten Rechtsbegriff. Daraus folgt wegen Art. 19 IV GG jedoch nur in engen Ausnahmefällen ein Beurteilungsspielraum der Behörde. Bei der Beurteilung der Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden ist in der Rechtsprechung kein Beurteilungsspielraum anerkannt. Das Verwaltungsgericht kann also die Einschätzung der Behörde voll kontrollieren und ist daran nicht gebunden.
Lesen Sie weiter im Beitrag unter C I.

Frage 3

Welche Bedeutung hat § 35 VIII 1 GewO für die Wahl der richtigen Ermächtigungsgrundlage?

Antwort

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