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JuS-Kontrollfragen zu Ruffert, JuS 2021, 374

Europarecht und Verfassungsrecht: Unionsrechtliche Grundrechtsprüfung durch das BVerfG (zu BVerfG, Beschl. v. 1.12.2020 - 2 BvR 1845/18, 2 BvR 2100/18, BeckRS 2020, 36592 - Haftbefehl III)

JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent! 

Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß! 

Frage 1

Kann eine Verfassungsbeschwerde auf die mögliche Verletzung von Unionsgrundrechten gestützt werden?

Antwort: Ja, Art. 93 I Nr. 4a GG wird vom BVerfG im Lichte von Art. 23 I 1 GG modifizierend ausgelegt. Das Gericht nimmt insoweit seine Integrationsverantwortung wahr. Dies gilt allerdings nur in dem Bereich, in dem mitgliedstaatliches Recht vollständig europarechtlich determiniert ist.

Lesen Sie weiter im Beitrag.

Frage 2

Schließt die Prüfungskompetenz des EuGH eine Grundrechtsprüfung des BVerfG aus?

Antwort: Nein, die Prüfungszuständigkeiten überschneiden sich, sofern eine Frage vollständig unionsrechtlich determiniert ist, und bei Unsicherheiten über den Inhalt der Grundrechte legt das BVerfG dem EuGH die jeweilige Frage nach Art. 267 AEUV vor.
Lesen Sie weiter im Beitrag.

Frage 3

Gibt es im europarechtlichen Kontext weitere Möglichkeiten der Grundrechtskontrolle durch das BVerfG am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes?

Antwort



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