JuS-Kontrollfragen zu Ceffinato, JuS 2021, 311
Aktuelles Internetstrafrecht
JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent!
Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!
Frage 1
Setzt die Überwindung einer Zugangssicherung nach § 202a I StGB den Einsatz technischer Kenntnisse voraus?
Antwort: Der Gesetzgeber wollte aus dem Tatbestand neben Bagatelltaten nur solche Fälle ausschließen, in denen die Durchbrechung des Schutzes für jedermann ohne Weiteres möglich ist, nicht aber solche, in denen die Zugangssicherung auf Grund spezieller Kenntnisse oder Möglichkeiten im Einzelfall leicht überwunden wird.
Lesen Sie weiter im Beitrag unter A I 3.
Frage 2
Ist ein Scan eines Personalausweises ein Ausweispapier iSd § 281 StGB?
Antwort: Analog zur Rechtsprechung bei den Urkundendelikten gebraucht ein Ausweispapier nicht nur derjenige, der das Original vorlegt, sondern auch, wer zur Identitätstäuschung die Kopie eines Ausweises zugänglich macht, weil hierdurch die sinnliche Wahrnehmung des Ausweises selbst ermöglicht wird.
Lesen Sie weiter im Beitrag unter A II 1.
Frage 3
Stellt das Anlegen eines Benutzerkontos unter fremdem Namen eine Fälschung beweiserheblicher Daten dar?
Antwort: Nach der Rechtsprechung kommt es darauf an, ob nach den Nutzungsbedingungen mit den angegebenen Personalien ein Nutzungsvertrag mit dem Plattformbetreiber geschlossen werden soll. Fehlt es hieran, kann eine Fälschung beweiserheblicher Daten aber im Austausch der persönlichen Angaben zwischen den Vertragsparteien liegen.
Lesen Sie weiter im Beitrag unter A II 2.
Frage 4
Verwendet derjenige, der mit einer fremden EC-Karte kontaktlos bezahlt, fremde Daten?
Antwort