JuS-Kontrollfragen zu Fuhrmann, JuS 2021, 200
Einführung in das Übernahmerecht
JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent!
Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!
Frage 1
Was ist Ziel und Aufgabe des Übernahmerechts?
Antwort: Das Übernahmerecht soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmensübernahmen bieten, um ein geregeltes und faires Übernahmeverfahren sicherzustellen und Störungen des "Marktes für Unternehmenskontrolle" zu verhindern.
Lesen Sie weiter im Beitrag unter A.
Frage 2
Nach welchen verschiedenen Angebotstypen unterscheidet das WpÜG?
Antwort: Das WpÜG unterscheidet je nach bisheriger Anteilsinhaberschaft und Ziel des Bieters drei verschiedene Angebotsarten: (i) Übernahmeangebote, (ii) Pflichtangebote sowie (iii) Erwerbsangebote.
Lesen Sie weiter im Beitrag unter B II.
Frage 3
Wie läuft ein Übernahmeverfahren ab?
Antwort: (i) Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots, (ii) Übermittlung der Angebotsunterlage an die BaFin, (iii) BaFin-Prüfung und Gestattung der Angebotsunterlage, (iv) Veröffentlichung der Angebotsunterlage und (v) Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der Zielgesellschaft, (vi) Annahmefrist und Verlängerung sowie (vii) Abschluss des Übernahmeverfahrens.
Lesen Sie weiter im Beitrag unter B V.
Frage 4
Welche Funktion hat ein Business Combination Agreement?
Antwort: Das Business Combination Agreement soll die "Spielregeln" der Beteiligung des Bieters an der Zielgesellschaft festlegen.
Lesen Sie weiter im Beitrag unter B V 1.
Frage 5
In welchen Fällen verlängert sich die Annahmefrist?
Antwort: (i) Einberufung eines Hauptversammlung durch die Zielgesellschaft, (ii) Angebotsänderung oder (iii) Abgabe eines konkurrierenden Angebotes.
Lesen Sie weiter im Beitrag unter B V 6.
weitere Kontrollfragen