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JuS-Kontrollfragen zu Payandeh, JuS 2021, 185

EMRK: Agent provocateur und faires Strafverfahren (zu EGMR, Urt. v. 15.10.2020 - 40495/15, BeckRS 2020, 28627)

JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent! 
Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß! 

Frage 1

Unter welchem Gesichtspunkt ist die staatliche Verleitung einer Person zu einer Straftat durch einen sog. agent provocateur konventionsrechtlich und verfassungsrechtlich problematisch?

Antwort: Anknüpfungspunkt für die Frage der Rechtmäßigkeit der Tatprovokation ist das Prinzip des fairen Strafverfahrens (fair trial), das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitet wird und in Art. 6 I 1 EMRK verankert ist..

Lesen Sie weiter im Beitrag unter Einführung in die Probleme.

Frage 2

Welche rechtlichen Konsequenzen hat der unzulässige Lockspitzel-Einsatz nach Auffassung der deutschen Strafgerichte, welche Forderungen stellt der EGMR auf?

Antwort: Es besteht eine Diskrepanz im Hinblick auf die Konsequenzen des rechtsstaatswidrigen Lockspitzel-Einsatzes. Der 2. Strafsenat des BGH kommt unter Berufung auf die Rechtsprechung des EGMR zu dem Ergebnis, dass die rechtsstaatswidrige Tatprovokation regelmäßig zu einem Verfahrenshindernis führt. Die deutschen Strafgerichte und insbesondere die anderen Strafsenate des BGH gehen demgegenüber in stRspr davon aus, dass die auf Grund staatlicher Provokation verringerte Schuld der Täterin oder des Täters im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen ist und zu einer schuldunabhängigen Strafmilderung führen muss.
Lesen Sie weiter im Beitrag unter Einführung in die Probleme und Darstellung und Analyse (bei Rn. 121 ff. der Zitate).

Frage 3

Welche rechtlichen Konsequenzen hat die Verurteilung der Bundesrepublik durch den EGMR im konkret entschiedenen Fall und darüber hinaus?

Antwort: Der EGMR erteilt der vom BGH vertretenen und vom BVerfG gebilligten Strafzumessungslösung eine klare Absage. Die Entscheidung des EGMR ist im konkreten Fall verbindlich und von der Bundesrepublik zu befolgen (Art. 46 I EMRK).
Lesen Sie weiter im Beitrag unter Folgen für Ausbildung, Prüfung und Praxis.

Frage 4

Welche Konsequenzen hat die Feststellung eines Konventionsverstoßes durch den EGMR für die Rechtskraft der zugrunde liegenden Entscheidungen deutscher Gerichte?

Antwort: Der EGMR stellt die Verletzung der EMRK nur fest und kann die konventionswidrigen Entscheidungen der innerstaatlichen Gerichte nicht selbstständig aufheben. Die Verurteilung durch den EGMR lässt zunächst auch die Rechtskraft der innerstaatlichen Gerichtsentscheidungen unberührt. Daher sieht § 359 Nr. 6 StPO die Möglichkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens vor.
Lesen Sie weiter im Beitrag unter Folgen für Ausbildung, Prüfung und Praxis.

Frage 5

Welche verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und Grenzen statuiert das BVerfG für die Berücksichtigung von Entscheidungen des EGMR?

Antwort
 

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