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JuS-Kontrollfragen zu Rönnau/Wegner, JuS 2021, 17

Grundwissen - Strafrecht: Konkurrenzen

JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent! 
Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß! 

Frage 1

Worin besteht das Ziel einer strafrechtlichen Konkurrenzlehre?

Antwort: Im Kern geht es darum, das vom Täter begangene Unrecht möglichst präzise im Schuldspruch abzubilden. Es soll kein relevanter Aspekt unberücksichtigt bleiben (Ausschöpfungsgebot), es darf aber auch kein Umstand mehrfach zu Gunsten oder zu Lasten des Täters verwertet werden (Mehrfachverwertungsverbot). Das Prinzip der Tatschuld erfordert es dabei, die einzelnen vom Täter begangenen Straftaten voneinander abzugrenzen und jeweils für sich zu bewerten.

Lesen Sie weiter im Beitrag unter II.

Frage 2

Was verbirgt sich hinter den konkurrenzrechtlichen Begriffen Kumulation, Absorption und Asperation?

Antwort: Nach dem (reinen) Kumulationsprinzip wird für sämtliche Tatbestandsverwirklichungen jeweils eine Strafe festgesetzt und sodann alle Strafen addiert. Das Gegenteil dazu ist das Absorptionsprinzip, bei dem in seiner Reinform lediglich der schwerste Tatbestand zur Anwendung kommt und alle anderen Delikte vollständig unberücksichtigt bleiben (nach lat. absorbere, "einsaugen, verschlingen"). Der Begriff der Asperation beschreibt, wie eine Gesamtstrafe nach § 53 StGB gebildet wird: Man nimmt hierzu die höchste der vom Täter verwirkten Einzelstrafen (sog. Einsatzstrafe) und schärft diese im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Taten (sog. Asperation, von lat. asperare, "schärfen, spitzen").
Lesen Sie weiter im Beitrag unter I und III 2.

Frage 3

Welches ist die tätergünstigere Konkurrenzform (Tateinheit oder Tatmehrheit) und warum?

Antwort

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