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JuS-Kontrollfragen zu Lorenzen, JuS 2021, 122

Einführung in das Wasserrecht

JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent! 
Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß! 

Frage 1

In welchem Verhältnis stehen das WHG und die landesrechtlichen Wassergesetze?

Antwort: Der Bund hat für die Regelung des Wasserhaushalts eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz gem. Art. 72, 74 I Nr. 32 GG. Den Ländern kommt jedoch nach Art. 72 III Nr. 5 GG eine Abweichungskompetenz zu, so dass dem jeweils später erlassenen Gesetz Vorrang zukommt (Lex-posterior-Grundsatz). Die Landesgesetze kommen daneben über Konkretisierungsspielräume und Öffnungsklauseln im WHG zur Anwendung
Lesen Sie weiter im Beitrag unter B.

Frage 2

Hat ein Gewässereigentümer Anspruch auf Erteilung einer wasserrechtlichen Zulassung?

Antwort: Nein. Auf Grund der hohen Bedeutung der knappen Ressource "Wasser" unterliegt Gewässereigentum - sofern solches nach § 4 WHG überhaupt bestehen kann - einer öffentlich-rechtlichen Benutzungsordnung. § 12 II WHG daher stellt klar, dass die Erteilung einer wasserrechtlichen Zulassung im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Behörde liegt (repressives Verbot mit Befreiungsvorbehalt).
Lesen Sie weiter im Beitrag unter D.

Frage 3

Welche Zulassungsarten für Gewässerbenutzungen (§ 9 WHG) gibt es und worin unterscheiden sie sich?

Antwort 

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