JuS-Kontrollfragen zu Barczak, JuS 2021, 1
Rechtsgrundsätze - Baupläne für die normative Einheits- und Systembildung
JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent!
Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!
Frage 1
Was versteht man unter einem "Rechtsgrundsatz"?
Antwort: Der Begriff des Rechtsgrundsatzes ist unscharf und mehrdeutig. Dennoch lassen sich Rechtsgrundsätze als grundlegende rechtliche Wertungen und rechtsethische Fundamentalnormen umschreiben. Oftmals sind sie nicht Teil des geschriebenen Rechts, sondern ergeben sich erst bei einer Lektüre zwischen den Zeilen des Gesetzes. Rechtsgrundsätze sind Leitideen, die das Gesamtbild eines bestimmten Rechtsgebiets oder der Rechtsordnung insgesamt prägen.
Lesen Sie weiter im Beitrag unter A.
Frage 2
Welche Funktionen erfüllen Rechtsgrundsätze in der Praxis der Rechtsanwendung?
Antwort: Rechtsgrundsätze dienen in erster Linie der Lückenfüllung. Dort, wo das Gesetzesrecht Lücken lässt, können diese im Wege richterlicher Rechtsfortbildung durch den Rückgriff auf allgemeine Rechtsgrundsätze geschlossen werden. Man bezeichnet Rechtsgrundsätze insoweit auch als "Ersatzrecht". Daneben werden Rechtsgrundsätze zur Rechtsangleichung im Verhältnis autonomer Rechtsordnungen herangezogen, zum Beispiel im Verhältnis von EU und Mitgliedstaaten. Darüber hinaus dienen Rechtsgrundsätze im Streitfall als Argumentationshilfe und Optimierungsgebot: Die Kollision zweier oder mehrerer Rechtsgrundsätze ist dabei so aufzulösen, dass sie jeweils bestmöglich zur Geltung gelangen.
Lesen Sie weiter im Beitrag unter B.
Frage 3
Auf welche Weise lassen sich Rechtsgrundsätze rechtstheoretisch begründen und wodurch unterscheiden sich die Begründungsansätze?
Antwort: Zum einen lassen sich Rechtsgrundsätze im Wege der Induktion ermitteln. Dabei wird schlicht vom Besonderen auf das Allgemeine geschlossen. Zum anderen kann eine Gesamtanalogie zur Begründung eines Rechtsgrundsatzes herangezogen werden, bei der aus mehreren Normen ein gemeinsamer Grundgedanke abstrahiert wird. Der Weg der Gesamtanalogie ist vorzugswürdig, da er näher am geschriebenen Recht verläuft und damit der richterlichen Rechtsbindung (Art. 20 III, 97 I GG) Rechnung trägt.
Lesen Sie weiter im Beitrag unter C I 1.
Frage 4
Warum gilt das Rechtsstaatsprinzip als eine Art "Muttergrundsatz" der Rechtsgrundsätze? Begründen Sie Ihre Antwort anhand von Beispielen.
Antwort