Europa will Klimaschutz und Menschenrechte fördern. Dazu gibt es Nachhaltigkeitsvorschriften. Doch verstoßen die womöglich gegen Grundrechte? Das befürchtet jedenfalls der Staatsrechtler Udo Di Fabio.
Die europäischen Nachhaltigkeitsvorschriften für Unternehmen sind nach Einschätzung des früheren BVerfG-Richters Udo di Fabio verfassungsrechtlich bedenklich. In einem Gutachten für die Stiftung Familienunternehmen in München argumentiert der prominente Jurist, dass die Art und Weise der Regulierung zu "erheblichen rechtsmethodischen Problemen" führe.
Di Fabio bezieht sich auf Vorgaben zu Klimaneutralität, Menschenrechten und Ressourcenverbrauch. Er kritisiert insbesondere, dass die Pflichten der Unternehmen einerseits unbestimmt seien, andererseits aber bei Verstößen Strafen und Sanktionen drohten. Darin sieht der Staatsrechtler bedenkliche Eingriffe in die von der EU-Grundrechte-Charta geschützte unternehmerische Freiheit. Di Fabios Argumentation läuft darauf hinaus, dass etliche Nachhaltigkeitsvorschriften "Gummiparagrafen" seien, die für Unternehmen Rechtsunsicherheit bedeuteten. Moralische Standards dürften nicht ohne klare Rechtspflichten zu Haftungsrisiken führen.
Als Beispiele nennt di Fabio das deutsche Lieferkettengesetz und die europäische Lieferketten-Richtlinie. So sei die Pflicht zur Überprüfung der Menschenrechtssituation beispielsweise bei einem Rohstofflieferanten des Zulieferers von Büromaterialien nicht angemessen. Mit Inkrafttreten der europäischen Lieferketten-Richtlinie habe sich im Vergleich zum deutschen Lieferkettengesetz "das Maß der Unbestimmtheit nicht etwa verringert, sondern noch vergrößert". Zunächst berichtete das Handelsblatt über das Gutachten.
Stiftung Familienunternehmen fordert Umkehr
Die EU-Kommission hat mittlerweile angekündigt, in dem "Omnibus-Paket" Vorschriften zu vereinfachen und zu reduzieren. Di Fabio ist skeptisch: Ob das eine echte Umkehr sei oder nur ein halbherziges Reagieren auf lauter werdende kritische Einwände, werde die Zukunft zeigen.
Die Stiftung Familienunternehmen als Auftraggeber fordert jedenfalls eine Umkehr: "Viele dieser gut gemeinten Regulierungen haben sich als nicht gut gemacht entpuppt", kritisierte Vorstand Rainer Kirchdörfer.
Aus der Datenbank beck-online
Stöbener de Mora/Noll, Das Omnibus-I-Paket zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten, EuZW 2025, 501
Voland/Dietz, Nächster Halt: Abbau von Bürokratie oder Aufgabe der Nachhaltigkeit?, ESG 2025, 14
Kleindiek, Perspektiven der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Licht der aktuellen „Omnibus-Vorschläge“ der Europäischen Kommission, ESG 2025, 99
Kutscher-Puis, Sorgfaltspflichten der Unternehmen in der EU, Deutschland und Frankreich, heute und morgen, ZVertriebsR 2025, 148
BRAK, Omnibus-Vorschlag verändert EU-Lieferketten-RL, BB 2025, 578