Die irische Fluggesellschaft war in der Vergangenheit schon mehrmals mit Klagen gegen staatliche Beihilfen für Konkurrenten erfolgreich. In einem aktuellen Fall allerdings nicht.
Die Fluggesellschaften Ryanair und Laudamotion sind endgültig mit einer Klage gegen millionenschwere Corona-Beihilfen für Austrian Airlines (AUA) vor dem EuGH gescheitert. Das höchste europäische Gericht mit Sitz in Luxemburg bestätigte, dass ein von der EU-Kommission genehmigtes Darlehen Österreichs in Höhe von 150 Millionen Euro an AUA rechtmäßig war.
Mit der Beihilfe sollten der österreichischen Fluggesellschaft 2020 die Schäden ersetzt werden, die ihr durch die Ausfälle oder die Verschiebung ihrer Flüge aufgrund der Corona-Pandemie entstanden waren. Ryanair und Laudamotion hatten bezweifelt, dass die Genehmigung rechtmäßig war und vor dem EuG geklagt. Dieses hatte die Klage bereits 2021 abgewiesen, der EuGH bestätigte nun diese Entscheidung (Urteil vom 29.07.2024 - C-591/21 P).
AUA stärker betroffen als Ryanair
Ein EU-Staat könne einem einzelnen Unternehmen Beihilfe gewähren, wenn es dafür objektive Gründe gebe und "durch ein außergewöhnliches Ereignis entstandene Schäden beseitigt werden sollen". Zudem war AUA laut dem Gericht der EU in Österreich wesentlich stärker von Corona-Beschränkungen betroffen als Ryanair, hieß es.
Der Gerichtshof erklärt, dass ein Mitgliedstaat eine Beihilfe, mit der durch ein außergewöhnliches Ereignis wie die Corona-Pandemie entstandene Schäden beseitigt werden sollen, aus objektiven Gründen einem einzelnen Unternehmen vorbehalten kann. Die Feststellungen des Gerichts, dass die Marktanteile von AUA "deutlich höher … als diejenigen des zweitgrößten Luftfahrtunternehmens" waren und dass AUA "im Verhältnis und nach dem Umfang ihrer Tätigkeiten in Österreich wesentlich stärker" von Corona-Beschränkungen betroffen war, können von Ryanair und Laudamotion im Rechtsmittelverfahren nicht in Frage gestellt werden.
Die Entscheidung, nur AUA durch die fragliche Beihilfe zu begünstigen, entspreche letztlich der Natur der Beihilfe als selektive Maßnahme. Der Fall ist einer von vielen, in denen Ryanair gegen staatliche Beihilfen für Konkurrenten vorgeht. Bisher hatte die irische Airline in einigen Fällen Erfolg, in anderen aber nicht (Urt. v. 29.7.2024 - C-591/21 P).
Aus der Datenbank beck-online
Frenz, Coronabedingte Staatsbeteiligung am Beispiel der Lufthansa und Beihilfenverbot, EWS 2020, 192